ENDLICH : Freibeträge für ehrenamtliche Übungsleiter werden erhöht
eine Entlastung für Übungsleiter und Platzwarte
Das ehrenamtliche Engagement ist ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft.
Es ist ein Anliegen der Bundesregierung, das Ehrenamt zu stärken und den gemeinnützigen Organisationen ein hohes Maß an Rechts- und Planungssicherheit zu geben.
Die Bundesregierung will deshalb das Engagement der Bürger für die Bürger stärken und Vereine, Stiftungen und andere gemeinnützige Organisationen entlasten.
Mit dem heute ( 24.102012 )vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetz zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen, in denen sich ehrenamtliches Engagement entfalten kann, verbessert werden.
Ausschnitt:
Im Einzelnen:
· Die sogenannte „Übungsleiterpauschale“ nach § 3 Nummer 26 Einkommensteuergesetz wird von 2.100 Euro auf 2.400 Euro angehoben und die sogenannte „Ehrenamtspauschale“
nach § 3 Nummer 26a Einkommensteuergesetz von 500 Euro auf 720 Euro.
Ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger sollen damit zukünftig jährlich bis zu 2.400 Euro bzw. 720 Euro erhalten können,
ohne dass diese Einnahmen steuer- oder sozialversicherungspflichtig sind.
Komplette Info des Bundesfinanzministeriums :
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2012/10/2012-10-24-PM68.html?source=stdNewsletter
eine gute Gesetzes-Änderung, wie ich finde ! In Sache - Ehrenamtler/In
;-)) und zwar nicht nur in Sachen "Karneval" ; selbstverständlich auch in Ri. Fußball, Schwimmen, Wasser-Gymnastik usw. !!!!!!
Autor:Wolfgang Kill aus Gladbeck |
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