Vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich
"Zentraler Betriebshof Gladbeck" nimmt Schadstoff-Abfälle entgegen

Auch Farben und Lacke gehören zu den sogenannten "schadstoffhaltigen Abfällen". Diese Abfälle nimmt der ZBG im Rahmen einer Sonderaktion am Donnerstag, 28. Mai, entgegen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist aber erforderlich. | Foto: Pixabay
  • Auch Farben und Lacke gehören zu den sogenannten "schadstoffhaltigen Abfällen". Diese Abfälle nimmt der ZBG im Rahmen einer Sonderaktion am Donnerstag, 28. Mai, entgegen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist aber erforderlich.
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Am Donnerstag, 28. Mai, können Gladbecker wieder auf dem Werstoffhof des "Zentralen Betriebshofes Gladbeck" (ZBG) in Stadtmitte, Wilhelmstraße 61, so genannte "schadstoffhaltige Abfälle" abgeben.

Die Anlieferung und Abgabe der Abfälle ist aber nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Entsorgungstermine können ab Montag, 25. Mai, werktags von 8 bis 14 Uhr unter Tel. 02043-992466 vereinbart werden.

Seitens des "ZBG" wird um Verständnis darum gebeten, dass nur die schadstoffhaltigen Abfälle angenommen werden können, für die eine händische Begutachtung durch ZBG-Mitarbeiter weitestgehend überflüssig ist. Zudem müssen die Abfälle von den Bürgern selbst in die hierfür bereitstehenden Behälter gestellt werden, um so einen direkten Kontakt zum ZBG-Aufsichtspersonal zu vermeiden. Den Anordnung der ZBG-Mitarbeiter ist auf jeden Fall Folge zu leisten.

Angenommen werden am 28. Mai Dispersionsfarben (Wand und Deckenfarben für innen), Silikon- und Acrylfugenmittel, Farben und Lacke, Spraydosen aller Art, Feuerlöscher, Altöl, ölverunreinigte Betriebsmittel (zum Beispiel Ölfilter, Wischtücher, Schmierfette, Leuchtstofflampen, LED-Lampen, Batterien und Akkumulatoren außer von E-Bikes sowie E-Roller , Bleibatterien (Auto/Motorrad), • Poolchlor, PH-Plus und PH-Minus sowie lösemittelhaltige Abfälle (größer als 0,5 Liter) als auch Reinigungs- und Pflegemittel (größer 1,0 Liter).

Grundsätzlich werden die schadstoffhaltigen Abfälle nur in Originalverpackungen angenommen, die zudem dicht verschlossen und von ausreichender Festigkeit sein müssen. Nicht entsorgt werden können Chemikalien, Säuren und Laugen.

Aufgrund der aktuellen Lage gelten auch für diese ZBG-Sonderaktion die verschärften Vorschriften zum Kontaktverbot wie Abstand halten und keine Gruppenbildung. Das Verlassen des Fahrzeuges ist nur während des Termins zum Entladen erlaubt. Verpflichtend ist dabei das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes.

Für eventuell auftretende Wartezeiten bittet der ZBG um Geduld und Verständnis.
Der ZBG-Service ist nur für Gladbecker Bürger bestimmt. Daher sind an der Einlassstelle auch Kontrollen möglich.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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