ZBG: Das Streuen von Salz ist und bleibt verboten!
Auf Anregung einiger STADTSPIEGEL-Leser, weisen wir in Rücksprache mit dem Zentralen Betriebshof Gladbeck darauf hin, dass das Streuen von Salz bei Schneeglätte ausdrücklich verboten ist.
„Salz ist nur in einigen Ausnahmefällen gestattet,“ erklärt Brigitte Köhler, Öffentlichkeitsarbeit ZBG. „Zum Streuen dürfen ausschließlich abstumpfende Streumittel wie Sand oder Granulat verwendet werden.“
Nur in Ausnahmefällen, beispielsweise an gefährlichen Stellen, wie etwa Treppen oder bei außergewöhnlichen Wetterlagen dürfe Salz gestreut werden. „Granulat und Sand schützen sogar besser vor Glätte.“ Jedoch müsse hier doppelte Arbeit auf den Gehwegen verrichtet werden (nach dem Streuen müssen alternative Streumittel mit dem Besen beseitigt werden), weshalb viele Bürger eher zum verbotenen Salz griffen.
Zahlreiche Infoschreiben mit der Bitte, Salz streuen zu unterlassen, hat der ZBG in diesem Winter schon an Gladbecker Haushalte verschickt. Verstöße können jedoch auch mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro geahndet werden.
Die Meinung, man könne eben nur Salz kaufen, da Granulat nicht in allen Geschäften ausreichend vorrätig sei, entkräftigt Brigitte Köhler: „Von einem Engpass kann keine Rede sein.“
Autor:Christian Gensheimer aus Essen-Nord |
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