Aufgaben von ZBG und Bürgern
Wer ist in Gladbeck für das Laub zuständig?

Laub sieht schön aus, macht aber jede Menge Arbeit.
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  • hochgeladen von Oliver Borgwardt

Der Herbst ist seit einiger Zeit auch in Gladbeck angekommen. Jetzt geht es wieder an die Laubsammlung im Stadtgebiet.

Das macht der ZBG

Rund 550 große Laubsammelbehälter á 1100 Liter und 115 Behälter á 240 Liter wurden im Gladbecker Stadtgebiet durch den ZBG aufgestellt. Zusätzlich dazu kommen die selbst aufgestellten Laubkörbe der Gladbecker Bürger, welche ebenfalls regelmäßig abgesaugt werden. Hierdurch sollen die Gladbecker bei Ihren Reinigungsaufgaben unterstützt werden.

Die Laubsammlung umfasst nur das Laub von Straßenbäumen. Weiteres Laub, welches auf dem Grundstück anfällt, ist durch die Grundstückseigentümer/innen selbst zu entsorgen.
Die Laubsammelbehälter des ZBG können nicht beantragt werden. Ob und in welcher Größe an den jeweiligen Straßen Laubsammelbehälter aufgestellt werden, oder ob die Anwohner selbstständig Laubkörbe errichten dürfen, wird durch den ZBG nach verschiedenen Vorgaben entschieden (Laubaufkommen, Verkehrsaufkommen, Beeinträchtigung des Verkehrs bei der Leerung der Behälter, etc.). Es sind jedoch an einer Straße nicht beide Varianten möglich, da ansonsten eine Anfahrt mit zwei unterschiedlichen Fahrzeugen erfolgen müsste.

Die Laubsammlung erfolgt zusätzlich zu den regulären Aufgaben des ZBG. So wurden beispielsweise an den letzten drei Samstagen außerhalb der regulären Arbeitszeiten zwischen 30 Tonnen und 40 Tonnen Laub gesammelt. Aufgrund der großen Laubmenge, die in den letzten Tagen auf die Straßen und Gehwege fiel, werden auch in den nächsten Wochen mit großen und kleinen Kehrmaschinen die Laubbehälter geleert und abgesaugt.

Aufgrund der großen Mengen, kann es vorkommen, dass die wöchentliche Reinigung der Fahrbahn nicht an den gewohnten Tagen erfolgt.

Das machen die Bürger

Die Bevölkerung sorgt mit der wöchentlichen Reinigung der Gehwege, welche in der Straßenreinigungssatzung festgelegt ist, dafür, dass Gehwege ordnungsgemäß genutzt werden können und keine Rutschgefahr durch nasses Laub besteht.

Laub darf nicht in die Fahrbahnrinnen gefegt werden. Dadurch verstopfen die Schächte der Kehrmaschinen und die Gullys. Ebenfalls soll das Laub nicht auf Grünflächen geblasen werden, denn die Natur braucht das zusätzliche Laub nicht. Um eine einwandfreie Laubabsaugung zu ermöglichen, ist es wichtig, dass die Laubkörbe frei zugänglich sind, insbesondere an Samstagen.
Gerne kann überschüssiges Laub gebührenfrei zum Wertstoffhof gebracht werden. Pro Tag kann ein Kubikmeter Grünabfall in Säcken oder ähnlichen Gefäßen verpackt abgegeben werden.

Autor:

Oliver Borgwardt aus Dorsten

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