Weiter Ärger um den "Kanal-TÜV"

Das Tauziehen um den "Kanal-TÜV" geht scheinbar weiter. Rein rechtlich gesehen müssen viele Zweckeler Haushalte bis zum Ende des Jahres 2015 eine Dichtigkeitsprüfung ihrer Hausanschlüsse vornehmen lassen. | Foto: Walter Haindl/pixelio.de
  • Das Tauziehen um den "Kanal-TÜV" geht scheinbar weiter. Rein rechtlich gesehen müssen viele Zweckeler Haushalte bis zum Ende des Jahres 2015 eine Dichtigkeitsprüfung ihrer Hausanschlüsse vornehmen lassen.
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Zweckel. Der so genannte „Kanal TÜV“ sorgte bereits für viel Aufregung auch in Gladbeck. Und dies ist scheinbar auch aktuell noch der Fall, denn die FDP-Ratsfraktion berichtet von Hauseigentümern und Siedlergemeinschaften aus Zweckel, die sich ratsuchend bei den Liberalen gemeldet haben.

Bekanntlich hat es um die Kanaldichtheitsprüfung auf Landesebene ein politisches Tauziehen gegeben. Tatsache aber ist, dass Teile von Zweckel in der von der Stadt Gladbeck kartografierten Wasserschutzzone III B liegen und demnach die Hausbesitzer nach der nach wie vor geltenden Rechtslage verpflichtet sind, bis zum Jahr 2015 eine Prüfung ihrer Abwasserleitungen auf Dichtheit vornehmen zu lassen. Im günstigsten Falle würde dies eine Anerkennung der Mängelfreiheit durch einen Fachbetrieb mit sich bringen. Andernfalls drohen Sanierungsmaßnahmen, die durchaus recht kostspielig werden könnten.

Aufgrund der aktuellen Lage in Zweckel bittet nun Heinz-Josef Thiel (Stellvertretender Vorsitzender der FDP-Ratsfraktion Gladbeck) die Verwaltung um Informationen über das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit. Dabei betrachtet Thiel eine „direkte Kontaktaufnahme mit den Betroffenen“ als unbedingt erforderlich.

Thiel macht diesbezüglich auch noch einmal auf die von der FDP und CDU geforderten Ausnahmeregelung, wonach Ein- und Zweifamilienhäuser von der Dichtheitsprüfung ausgenommen werden sollten, aufmerksam.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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