Waldbrandgefahr auch in Gladbeck - Grillplätze in Wittringen derzeit gesperrt
Gladbeck. Mit jedem weiteren heißen und trockenen Tag steigt die Waldbrandgefahr, warnen die Förster des Regionalverbandes Ruhr (RVR). Die Feuerwachtürme im nördlichen Ruhrgebiet sind daher besetzt.
Damit keine Einsätze notwendig werden, ist es wichtig, dass Spaziergänger die grundsätzlichen Verhaltensregeln im Wald einhalten: Generell ist das Rauchen vom 1. März bis 31. Oktober verboten. Dasselbe gilt für offenes Feuer sowie Grillen im Wald, das ausschließlich an ausgewiesenen Feuerstellen erlaubt ist. Außerhalb des Waldes muss der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand von 100 Metern zum Waldrand eingehalten werden.
Besonders waldbrandgefährdet sind die Haard und die Hohe Mark im Kreis Recklinghausen sowie die Üfter Mark im Kreis Wesel mit ihren großen Kiefernbeständen und den oft sandigen Böden. In der grundwassernahen Kirchheller Heide in Bottrop hingegen ist der Boden feuchter.
Aufgrund der aktuellen Waldbrandgefahrenprognose der Gefährdungsstufe 4 von 5 („hohe Gefahr") des Deutschen Wetterdienstes DWD für den Kreis Recklinghausen sperrt die Stadt Gladbeck die Grillplätze im Wittringer Wald.
Deshalb dürfen die Grillplätze bis auf weiteres nicht genutzt werden. Die Maßnahme ist nach Vorgaben des Landesbetriebes Wald und Holz NRW notwendig, um Bränden vorzubeugen. Eine Absperrung und eine entsprechende Beschilderung weisen an den Grillplätzen auf das Grill-Verbot hin.
Der Kommunale Ordnungsdienst wird in diesem Zeitraum die Einhaltung kontrollieren. Die Stadtverwaltung informiert, sobald die Grillplätze wieder freigegeben sind.
Autor:Lokalkompass Gladbeck aus Gladbeck |
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