Vorsicht mit dem "kühlen Blonden"
Das Wetter lädt dazu ein: Grillen mit Freunden, Fahrradtouren mit der Familie und ausgelassene Stunden im Park. Das „kühle Blonde“ gehört dabei ebenso dazu wie Sonnenmilch und Picknickdecke.
Aber Vorsicht: Viele unterschätzen die Wirkung von Sonne und Alkohol und auch die Menge an alkoholischen Getränken, die sie zu sich genommen haben. Wer dann mit Alkohol im Straßenverkehr auffällt, ist seinen Führerschein schnell los – egal ob er mit dem Auto oder dem Fahrrad unterwegs war.
Tatsächlich steigen die Zahlen der Unfälle und Auffälligkeiten unter Alkoholeinfluss an den schönen Tagen. „Deshalb verzeichnen wir von Frühjahr bis Spätsommer mehr Kundenanrufe, die mit dem Thema Alkohol zu tun haben. Besonders die Radfahrer in den Universitätsstädten stehen unter besonderer Beobachtung“, so Melanie Lenk, Teamleiterin für das Gebiet Ost bei Nord-Kurs (Unternehmensgruppe TÜV NORD).
Zwar gilt noch immer, dass Radfahrer erst ab einer Promillezahl von 1,6 zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) müssen, in besonders kritischen Fällen wird die Untersuchung aber auch schon bei geringeren Werten angeordnet. „In einigen Städten wird das Fahrrad fahren dann sogar solange verboten, bis ein positives Gutachten erstellt worden ist“, sagt die Diplom-Psychologin.
Wer von vornherein für einen sicheren Heimweg sorgt und neben den Grillutensilien auch Alkoholfreies einpackt – der kann das Sommervergnügen unbeschwert genießen!“
Autor:Annette Robenek aus Gladbeck |
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