Bei Fristenüberziehung drohen Bußgelder
TüV-Plaketten: "Orange" hat schon bald ausgedient

Die orangefarbene "HU"-Plakette hat bald schon ausdient: Ab dem 1. Januar 2020 dürfen nur noch Fahrzeuge mit blauen, gelben sowie braunen Plaketten im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs sein. Foto: Dekra
  • Die orangefarbene "HU"-Plakette hat bald schon ausdient: Ab dem 1. Januar 2020 dürfen nur noch Fahrzeuge mit blauen, gelben sowie braunen Plaketten im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs sein. Foto: Dekra
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Mit dem immer näher rückenden Jahreswechsel ändern sich auch wieder die Gültigkeiten der Plaketten für die Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen. Wer also auf dem Kennzeichen seines Fahrzeuges noch eine orangefarbene Plakette hat, muss sich also beeilen, denn die fällige Hauptuntersuchung steht noch im Jahr 2019 an.

In welchem Jahr die nächste Hauptuntersuchung fällig ist, darüber gibt die Plaketten-Farbe Auskunft. Orange steht für das Jahr 2019, Blau für 2020, Gelb für 2021 und Braun schließlich für 2022. In welchem Monat die Prüfung spätestens ansteht, erkennt man daran, welche Zahl auf der Plakette ganz oben (12 Uhr) steht.

Fahrzeughalter, die die Fristen überziehen, müssen bei Polizeikontrollen mit entsprechenden Bußgeldern rechnen. Und sollte der Verzug mehr als zwei Monate betragen droht außerdem eine sogenannte "vertiefte HU" an, bei der zusätzliche Kosten anfallen.

Autor:

Oliver Borgwardt aus Dorsten

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