Tiere aus der Ukraine müssen gemeldet werden
Tollwutimpfung für Hunde, Katzen und Frettchen ist Pflicht

Hunde, Katzen und Frettchen, die aus der Ukraine mit nach Deutschland gekommen sind, müssen durch einen Tierarzt untersucht und gegen Tollwut geimpft werden.  | Foto: Symbolbild / Pixabay
  • Hunde, Katzen und Frettchen, die aus der Ukraine mit nach Deutschland gekommen sind, müssen durch einen Tierarzt untersucht und gegen Tollwut geimpft werden.
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In der Ukraine gibt es über das ganze Land verteilt immer wieder Fälle von Tollwut. Deutschland hingegen gilt als tollwutfrei. Darum weist das Veterinäramt des Kreises Recklinghausen darauf hin, dass Hunde, Katzen und Frettchen, die aus der Ukraine mit nach Deutschland gekommen sind, in jedem Fall durch einen Tierarzt untersucht und gegen Tollwut geimpft werden müssen.

Tollwut verläuft bei Menschen und Tieren tödlich, wenn sie einmal ausgebrochen ist. Eine Therapie oder Heilung sind nicht möglich. Damit Deutschland tollwutfrei bleibt, soll durch die Untersuchung und Impfung sichergestellt werden, dass die Tiere nicht unerkannt Tollwuterreger nach Deutschland einschleppt haben, daran erkranken und diese hier verbreiten.

Regeln einhalten

Deshalb müssen Tierhalter einige Regeln einhalten: Das mitgebrachte Tier muss zunächst zwingend in der Unterkunft bleiben und darf keinen Kontakt zu anderen Tieren oder fremden Menschen haben. Ein Hund darf kurzfristig an der Leine ausgeführt werden. Wichtig ist, dass er dabei keinen Kontakt zu anderen Hunden und Menschen haben darf.

Kontaktaufnahme zum Veterinäramt

Wer einen Hund, eine Katze oder ein Frettchen mitgebracht hat, sollte sich schnellstmöglich mit dem Veterinäramt Recklinghausen, Tel. 02361 532125 (Sekretariat), E-Mail fd39@kreis-re.de, in Verbindung setzen.

Impfpass vorlegen

Wer für sein Tier einen Impfpass hat, sollte diesen dem Veterinäramt vorlegen. Dort wird festgestellt, ob das Tier eine Tollwutimpfung benötigt oder nicht.

Besuch beim Tierarzt

Das Tier muss in einer Tierarztpraxis vorgestellt werden. Dort bekommt es – sofern noch nicht vorhanden – einen Transponder (Mikrochip), damit es eindeutig identifizierbar ist. Wenn nötig, wird es auch gegen Tollwut geimpft. Für das gekennzeichnete und geimpfte Tier wird dann ein Heimtierausweis ausgestellt.

Erneute Untersuchung

30 Tage nach der Tollwutimpfung muss das Tier erneut in einer Tierarztpraxis vorgestellt werden. Dann wird eine Blutprobe entnommen, die auf Antikörper gegen Tollwut untersucht wird. Wenn das Untersuchungsergebnis auf Tollwutantikörper vorliegt, können die Tierhalter einen Termin für die Abschlussuntersuchung mit dem Veterinäramt vereinbaren.

Ende der Quarantäne

Sobald das Untersuchungsergebnis vorliegt und nachgewiesen ist, dass das mitgebrachte Tier Tollwutantikörper hat, darf es mit anderen Tieren und Menschen in Kontakt kommen.

Autor:

Ingrid Lücke aus Recklinghausen

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