Stille Feiertage im November

Allerheiligen (1. November) der Volkstrauertag (18. November) und der Totensonntag (25. November) sind Stille Feiertage, die Menschen Zeit für Besinnung, Besinnlichkeit und Ruhe schaffen sollen.

An diesen Tagen sind Sportveranstaltungen, der Betrieb von Spielhallen, die gewerbliche Annahme von Wetten und die Durchführung von ähnlichen Veranstaltungen nur begrenzt zeitlich möglich.

Am Volkstrauertag sind diese Veranstaltungen von 5 bis 13 Uhr verboten.
Außerdem dürfen musikalische und sonstige Veranstaltungen in Gaststätten sowie andere Unterhaltungsveranstaltungen einschließlich Tanz zwischen 5 und 18 Uhr nicht durchgeführt werden.

Allerheiligen und Totensonntag sind darüber hinaus alle Veranstaltungen in der Zeit von 5 bis 18 Uhr verboten. Dieses generelle Verbot gilt auch für Zirkusveranstaltungen und Volksfeste wie z.B. Kirmes.

Für weitere Auskünfte steht das Amt für öffentliche Ordnung -Gewerbe- telefonisch unter der Rufnummer 02043 992566 zur Verfügung.

Autor:

Annette Robenek aus Gladbeck

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