Mit Infoblatt über die Grundsteuerreform
Stadt Gladbeck verschickt Steuerbescheide
Die Eigentümer von Gladbecker Grundstücken, Eigentumswohnungen, Geschäftsgrundstücken und landwirtschaftlichen Betrieben erhalten jetzt Post aus dem Rathaus: Die Stadt Gladbeck verschickt für das Jahr 2022 rund 24.000 Steuer- und Gebührenbescheide.
Die Bescheide enthalten die für 2022 zu leistenden Grundsteuern sowie Entwässerungs-, Abfallbeseitigungs- und Straßenreinigungsgebühren. Ebenso werden rund 4.000 Hundesteuerbescheide an die Halter und Halterinnen von Hunden verschickt.
Dem Grundbesitzabgabenbescheid beigefügt ist in diesem Jahr ein Informationsblatt über die Grundsteuerreform. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 entschieden, dass die Grundsteuer ab 2025 nicht mehr nach den bisherigen Einheitswerten erhoben werden darf. Vielmehr gelten in Nordrhein-Westfalen ab 2025 neue Grundsteuerwerte, die für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 ermittelt werden müssen.
Da im Jahr 2022 für den gesamten Grundbesitz in Deutschland neue Bemessungsgrundlagen ermittelt werden müssen, hat das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen um Beifügen dieses Informationsblattes gebeten. Die Finanzämter werden im Jahr 2022 jeden Eigentümerbitten, die aktuellen Merkmale ihres Grundstücks auf den 1. Januar 2022 (Hauptfeststellungszeitpunkt) zu erklären. Die Erklärungen können zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober 2022 online unter MeinELSTER (www.elster.de) abgegeben werden.
Fragen sind an das zuständige Finanzamt Marl zu richten. Die Finanzverwaltung wird eine Telefon-Hotline anbieten, bei der die Steuerpflichtigen kostenlos Auskunft erhalten. Die Erreichbarkeit der Hotline wird ab April 2022 auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.
Erfahrungsgemäß besteht sowohl nach dem Versand der Grundbesitzabgabenbescheide als auch der Hundesteuerbescheide ein verstärkter Informations- und Nachfragebedarf. Dies führt insbesondere in den ersten Tagen nach dem Versand der Bescheide zu einer deutlich erhöhten telefonischen Kontaktaufnahme bei der Abteilung Steuern und Abgaben, so dass diese nicht immer sofort telefonisch erreichbar sein kann. Für einfache Anliegen, aber auch um zum Beispiel einen Rückruf zu vereinbaren, sollte – unter Angabe des Kassenzeichens – unbedingt auch die E-Mailadresse steuerabteilung@stadt-gladbeck.de genutzt werden. Die Steuerabteilung wird sich dann mit den Steuerpflichtigen in Verbindung setzen.
Autor:Uwe Rath aus Gladbeck |
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