Für ein gutes Miteinander
"Spielregeln" für Friedhofsbesuche

 Einen deutlichen Anstieg von Beschwerden über auf Friedhöfen herumlaufende Hunde sowie dort vorzufindenden Hundekot hat der "ZBG" in jüngster Zeit registrieren müssen.  | Foto: Foto: ZBG
2Bilder
  • Einen deutlichen Anstieg von Beschwerden über auf Friedhöfen herumlaufende Hunde sowie dort vorzufindenden Hundekot hat der "ZBG" in jüngster Zeit registrieren müssen.
  • Foto: Foto: ZBG
  • hochgeladen von Nina van Bevern

Frei laufende Hunde und Hundekot auf den Friedhofsflächen sind ein bekanntes Problem. Seitens des Zentralen Betriebshofs wurden daher jetzt "Spielregeln" für Friedhofsbesuche veröffentlicht. In der Pressemitteilung heißt es dazu wie folgt:

Gladbeck. "Insbesondere in den Monaten der Pandemie konnte eine intensivere Nutzung der städtischen Grünanlagen und auch der Friedhöfe verzeichnet werden, wobei der überwiegende Anteil der BesucherInnen die Anlagen mit dem nötigen Respekt vor der Örtlichkeit und der gebotenen Pietät im Sinne der Friedhofssatzung nutzt.

Keineswegs nur Orte der Trauer

Friedhöfe sind keineswegs nur Orte der Trauer, sondern sie erfüllen vielfältige Funktionen. Sie dienen insbesondere auch als Orte der Begegnung und Naherholung, tragen als Grünanlagen aktiv zum Klima- und Naturschutz bei und werden intensiv von Spaziergängern und Joggern für die Freizeitgestaltung genutzt. Daher ist es grundsätzlich auch nicht verboten, Hunde auf den Gladbecker Friedhöfen auszuführen. Und so soll es auch bleiben, denn die Tiere sind für viele oft auch ältere Menschen, die einen Angehörigen verloren haben, ein wichtiger Sozialkontakt, spenden Trost und lindern die Einsamkeit.

Leitfaden soll helfen

Es ist jedoch unerlässlich, dass sich alle BesucherInnen der Friedhöfe an die Spielregeln halten. Diese sind jederzeit in Form eines Leitfadens auf der Homepage des ZBG zu finden. Leider, betont der ZBG, habe man nur beschränkte Möglichkeiten auf die Personen direkt einzuwirken. Die MitarbeiterInnen des ZBG achten in ihrem täglichen Arbeitsablauf auf die Einhaltung der Regelungen aus der Friedhofssatzung und sprechen BürgerInnen bei Verstößen direkt an. In der Regel zeigen sich die NutzerInnen hierbei einsichtig und korrigieren ihr Fehlverhalten. Das Friedhofspersonal kann aufgrund seiner täglichen Verpflichtungen und Arbeitsroutinen jedoch nicht überall sein, so dass Fehlverhalten von FriedhofsbesucherIinnen innerhalb der Dienstzeiten leider nur im begrenzten Maße auffällt. Ebenso finden derartige Verstöße auch außerhalb der Dienstzeiten des Friedhofspersonals statt. Daher finden in diesen Zeiten zusätzlich stichprobenartige Kontrollgänge durch den kommunalen Ordnungsdienst statt.
Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass es sehr schwierig ist, jemanden „auf frischer Tat“ zu ertappen, und dass VerursacherInnen nur selten ausfindig gemacht werden können.
In Zusammenarbeit mit Politik und Stadtverwaltung wurden nun verschiedene Maßnahmen umgesetzt. Durch anschauliche und leicht verständliche Hinweisschilder an den Eingängen der Friedhöfe werden künftig Hundehalter:innen auf das richtige Verhalten beim Gassigehen hingewiesen. Ein aufgedruckter QR-Code bietet zusätzlich die Möglichkeit, sich ausführlich zu informieren. Ebenfalls werden mit dem nächsten Hundesteuerbescheid eigens angefertigte Flyer versendet. Diese gehen auch an Hundeschulen und Tierärzte. Ziel ist es hierbei, möglichst jeden Hundebesitzer zu erreichen und über die eigentlich selbstverständlichen Verhaltensweisen aufzuklären. Dabei ist es so einfach für alle, die Regeln beim Friedhofsbesuch einzuhalten:

Regeln für den Friedhofsbesuch

1. Anleinpflicht auf allen Gladbecker Friedhöfen (max. 1,5 m).
2. Hundekot ist sofort zu entfernen. Hier unterstützt der ZBG HundebesitzerInnen mit kostenlosen Hundekotbeuteln an allen Friedhofseingängen oder verschiedenen Ausgabestellen im Stadtgebiet.
3. Das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art ist nicht erlaubt. Dies umfasst auch Fahrräder und E-Roller.
4. Die bei der Grabpflege entstandenen Abfälle gehören in die dafür bestimmten Sammelgefäße.
Eine ausführliche Übersicht mit den Spielregeln für ein gutes Miteinander von Mensch und Hund ist auf der Homepage des ZBG zu finden. Der ZBG bittet die BesucherInnen daher um Mitverantwortung und eine respektvolle, pietätvolle Nutzung der Friedhofsanlagen."

 Einen deutlichen Anstieg von Beschwerden über auf Friedhöfen herumlaufende Hunde sowie dort vorzufindenden Hundekot hat der "ZBG" in jüngster Zeit registrieren müssen.  | Foto: Foto: ZBG
Es ist grundsätzlich nicht verboten, Hunde auf den Gladbecker Friedhöfen auszuführen. | Foto: LK/ Archiv
Autor:

Lokalkompass Gladbeck aus Gladbeck

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

5 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.