Sonder- oder doch nur ein Lock-Angebot?

Der Werbeprospekt lag am Sonntag im Briefkasten und ein im City-Center ansässiger Drogeriemarkt lockte mit vielen bunten Bildchen sowie durchaus attraktiven Preisangeboten.

Am darauffolgenden Mittwochvormittag, also mal gerade zwei Verkaufstage später, dann die Ernüchterung: Die mit nahezu 50 Prozent Preisnachlass beworbene Zahncreme war nicht mehr verfügbar. Im Verkaufsregal befanden sich lediglich drei leere Verkaufskartons.

Der vorsichtig vorgetragene Protest prallte bei der jungen Kassiererin aber lediglich auf ein freundliches Lächeln und die Aussagen „Leider schon vergriffen“, „Wir wurden von der Nachfrage überrascht“ sowie „Ich glaube nicht, dass wir noch eine Nachlieferung erhalten“. Sätze, die irgendwie einstudiert klangen.

Sicher, dem Werbeprospekt war auch der Zusatz „So lange Vorrat reicht“ zu entnehmen. Aber irgendwie kommt beim Kunden schon Frust auf, wenn nach zwei Tagen ein Sonderangebot vergriffen ist. Da helfen auch verbindliche Vorgaben des Gesetzgebers nicht viel. Der Dumme ist der Kunde.

Und es stellt sich die alles entscheidende Frage „Sonder- oder doch nur Lockangebot?“

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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