Schluss mit der Telefon-Abzocke

Schluss mit der Kostenfalle bei Call-by-Call Gesprächen, die Anbieter müssen die Preise vor jedem Telefonat ansagen. | Foto: Andreas Morlock/pixelio.de
  • Schluss mit der Kostenfalle bei Call-by-Call Gesprächen, die Anbieter müssen die Preise vor jedem Telefonat ansagen.
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Trotz günstiger Flatrate-Angebote sind Telefonate über Call-by-Call-Vorwahlen bei Sparfüchsen beliebt. Hierbei können Kunden, die einen Telefonanschluss bei der Telekom haben, von Anruf zu Anruf – also „call by call“ – die Vorwahl eines anderen Netzanbieters nutzen, um preiswert zu telefonieren.

Dubiose Geschäftspraktiken haben das Call-by-Call-Verfahren jedoch in Verruf gebracht: Einige Anbieter erhöhen kurzfristig und klammheimlich die Preise.
Andere sichern sich Rufnummern, die nur mit einer Ziffer von häufig genutzten Sparvorwahlen abweichen, und gehen mit deutlich höheren Preisen auf Kundenfang. Call-by-Call-Nutzer konnten bislang nur an der hohen Telefonrechnung merken, dass sie in eine Kostenfalle getappt sind.

„Damit ist nun Schluss“, erklärt Claudia Berger, Leiterin der Beratungsstelle Bottrop der Verbraucherzentrale NRW: „Vor Beginn eines Telefonats müssen Call-by-Call-Anbieter seit dem 1. August den Preis pro Minute beziehungsweise der Gesprächseinheit ansagen.“

Dies gilt auch, wenn sich der Tarif während eines laufenden Gesprächs ändern sollte. Jede Preisansage muss drei Sekunden vor dem Start des Gebührenzählers stoppen.
Plus für Kunden: „Ohne Ansage ist das gesamte Gespräch für den Call-by-Call-Nutzer kostenlos!“

Wie sich das Verfahren von Fall zu Fall günstig nutzen lässt, zeigen folgende Tipps von Claudia Berger Vorteile prüfen: Call-by-Call können nur Kunden der Telekom nutzen. Zahlreiche Wettbewerber bieten günstigere Tarife unter Vorwahlen, die mit 010 oder 0100 beginnen. Auch wer sich für eine Festnetz-Flatrate entschieden hat, kann mit Call-by-Call weiterhin – bei Auslandsgesprächen oder Telefonaten in die Mobilnetze – preiswert telefonieren. Für Telekom-Kunden ohne Flatrate lohnt sich Call-by-Call nach wie vor auch für Orts- und Ferngespräche. Listen mit günstigen Tarifen findet man in der Tagespresse, über Vergleichportale im Internet oder auf den Webseiten der Anbieter.

Zeitfenster beachten: Welche Sparvorwahl sich lohnt, hängt oft davon ab, zu welchem Zeitpunkt wohin telefoniert wird. Ein Call-by-Call-Anbieter, der zu ganz bestimmten Zeiten und Zielen besonders günstige Preise anbietet, kann ansonsten wesentlich teurer sein als die Konkurrenz. Daher sollten die Angebote verschiedener Anbieter stets genau miteinander verglichen werden.

Nur auf tagesaktuelle Preislisten verlassen: Die Preise der Call-by-Call-Anbieter ändern sich mitunter sehr schnell. Wer der Tagespresse einen Preisvergleich entnimmt, kann sich nicht darauf verlassen, dass der am nächsten Tag noch gilt.
Die Tarifübersicht ausschneiden und aufheben bringt nichts. Besser ist, sich an tagesaktuellen Preislisten oder den Angaben auf der Internetseite des Anbieters zu informieren.

Konzentriert tippen und Ansage beachten: Bei Eingabe der Sparvorwahl sollten Nutzer penibel darauf achten, sich nicht zu vertippen, damit man nicht beim falschen Anbieter landet. Bei der Ansage vor Gesprächsbeginn genau hinhören, ob die genannten Preise mit den über Werbung angekündigten übereinstimmen. Bei Abweichungen oder Fehlen der Preisansage sollte das Gespräch besser beendet und die Vorwahl eines anderen Anbieters gewählt werden.

Telefonrechnung prüfen: Call-by-Call-Gespräche werden in der Regel über die Telefonrechnung des Festnetzanbieters abgerechnet. Dort tauchen die Posten meist unter der Rubrik „Verbindungsentgelte anderer Anbieter“ auf.

Hier gilt es zu prüfen, ob die aufgeführten Gespräche gemäß der Preisansage berechnet wurden. Ist dies nicht der Fall, kann der Rechnungsposten binnen acht Wochen gegenüber dem betroffenen Call-by-Call-Anbieter beanstandet werden. Im Streitfall muss dieser beweisen, dass er den Vorwahlpreis korrekt angesagt hat.

Weitere Informationen zum Telefonieren per Call-by-Call-Vorwahlen und ein Musterschreiben für Rechnungsreklamationen gibt‘s in der Beratungsstelle Bottrop oder im Internet unter www.vz-nrw.de/call-by-call.

Autor:

Annette Robenek aus Gladbeck

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