Scharfe Kritik an Steffens Broschüre zu Pflegekosten- falscher Eindruck wird vermittelt

Scharfe Kritik übt die AWO an der Broschüre von Ministerin Steffens zur Berechnung der Pflegekosten. | Foto: Foto: TK
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Gladbeck.Eine Broschüre zum Thema „Neue Berechnung der Pflegekosten in Nordrhein-Westfalen – Was Sie jetzt wissen müssen“ will Ministerin Steffens in allen Pflegeheimen verteilen lassen.

„Inhalt und Sprache dieser Broschüre“, so AWO Landesgeschäftsführerin Elke Hammer-Kunze, „bringen das Fass für uns zum Überlaufen! Wir werden dieses Werk nicht weitergeben“.

Begrifflichkeiten wie „mutmaßliche Kosten der Heimträger“, „wir wollen Sie vor zu hohen Kosten schützen“, „ungerechtfertigte Kosten“ oder „fehlende Transparenz“ ziehen sich als roter Faden durch den gesamten Text. Der gesamte Tenor der Broschüre, kritisiert die AWO deshalb, vermittelt den Eindruck, die Träger von Pflegeheimen hätten die Bewohner in den letzten Jahrzehnten bei der Berechnung der Investivkosten übers Ohr gehauen.

„Das“, so Hammer-Kunze weiter, „ist eine fahrlässige und bewusste Falschinformation der Ministerin. Gesetzliche Regelungen zur Berechnung der Heimkosten an die sich alle Träger halten mussten, hat es in NRW schon immer gegeben. Auch vor einer Ministerin Steffens.“

Ablenken will die Ministerin, so mutmaßt die AWO, von der massiven Kritik und den grundsätzlichen Webfehlern ihres eigenen Gesetzes. Dessen Regelungen sind so komplex und aufwendig, dass die für die Umsetzung zuständigen Landschaftsverbände bereits eine Verschiebung auf den 1. Januar 2018 empfehlen. Sie schließen sich damit einer bereits vor Monaten aufgestellten Forderung aller kommunalen, privaten und in Wohlfahrtsverbänden organisierten Heimträger an.

Sollte Steffens Gesetz tatsächlich zum 1. Januar.17 in Kraft treten, werden 160.000 Bewohner in 2.700 Pflegeheimen, dies bestätigt Steffens ausdrücklich, ab Jahresbeginn 2017 jeden Monat entweder zu viel oder zu wenig an ihren Heimträger zahlen. Rückzahlungen und Nachforderungen würden für massiven Unmut sorgen.
Ursache hierfür: Für die Berechnung der Investitionskostenanteile sollen die bei der Eröffnung eines Pflegeheims gegebenen finanziellen Bedingungen wie Herstellungs- und Anschaffungskosten rückwirkend zugrunde gelegt werden. Das ist völlig realitätsfern. Viele Pflegeheime sind mehr als 50 Jahre alt!

„Mit ihrer Broschüre“, so die AWO Landesgeschäftsführerin abschließend, „startet Steffens den hoffentlich letzten Versuch, ein von ihr völlig vor die Wand gefahrenes Gesetz doch noch vor der Landtagswahl im nächsten Jahr durchzudrücken.“

Autor:

Lokalkompass Gladbeck aus Gladbeck

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