"Rote Karte" für Auto-Korso-Sünder

Nach den Siegen der deutschen National-Fußballer feierten die Fans auch auf Gladbecks Straßen. Auch die bekannt-berüchtigten Auto-Korsos durfen nicht fehlen, doch oftmals vergessen die ausgelassenen Fans dabei an ihre eigene Sicherheit und an die Sicherheit ihrer Mitmenschen zu denken. Foto: Braczko
  • Nach den Siegen der deutschen National-Fußballer feierten die Fans auch auf Gladbecks Straßen. Auch die bekannt-berüchtigten Auto-Korsos durfen nicht fehlen, doch oftmals vergessen die ausgelassenen Fans dabei an ihre eigene Sicherheit und an die Sicherheit ihrer Mitmenschen zu denken. Foto: Braczko
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Gladbeck. Wenn Jogis Jungs am Donnerstag gegen Italien spielen, wird bei einem Sieg „unserer Elf“ der Fanjubel im Autokorso wieder seine Bahnen ziehen.

Doch die „Verbraucherzentrale NRW“ tritt im Vorfeld ein weniger auf die „Euphoriebremse“, mahnt die „richtige taktische Aufstellung für den Fanjubel“ an. „So sicher wie gefeiert wird ist, dass es fürs sichere Feiern einige Fair-Play-Regeln gibt. Denn wer hier Foul spielt, gefährdet nicht nur andere, sondern riskiert auch den Versicherungsschutz.“

Mit den folgenden Tipps gibt sie eine Steilvorlage, um den UEFA-Euro-Erfolg nüchtern und mit kühlem Kopf zu begehen:

Korso nur geduldet: Wer auf den Erfolg der deutschen Elf beim Autokorso seine Runden dreht, muss wissen, dass dies – streng nach Straßenverkehrsordnung – nicht erlaubt ist. Allerdings drücken die Ordnungshüter erfahrungsgemäß „ein Auge zu“. Wer im Cabrio auf dem Rücksitz steht oder sich mit dem Oberkörper weit aus dem Autofenster lehnt, riskiert jedoch nicht nur ernsthafte Verletzungen, sondern auch mögliche Schadenersatzansprüche. Denn weil der Fan bei der eigenen Sicherheit patzte, kreiden Versicherer ihm im Fall der Fälle eine Mitschuld an, die dann zu Punktabzügen beim Schadenersatz führt.

Grünes Licht für Verkehrsregeln: Auch beim Autokorso gibt’s die rote Karte, wenn eine rote Ampel überfahren wird. Denn natürlich sind alle Verkehrsregeln weiterhin gültig – ansonsten drohen die üblichen Bußgelder. Wenn es zu einem Crash kommt, tritt in der Regel die Haftpflichtversicherung für Schäden Dritter ein. Zumindest dann, wenn diese Schäden nicht absichtlich verursacht worden sind.

Mitfahrerschutz: Wenn bei einem Autokorso ein Mitfahrer verletzt wird, springt ebenfalls die Kfz-Haftpflicht des Fahrzeughalters ein. Tragen Beifahrer oder Insassen auf den Rücksitzen beim Mitfeiern Blessuren davon, können sie mögliche Ansprüche bei dessen Assekuranz anmelden. Allerdings: Falls der Sicherheitsgurt im Siegestaumel ins Abseits verbannt worden war, haftet der Mitfahrer möglicherweise mit, weil er bei der eigenen Sicherung nicht ausreichend fit war.

Schäden: Wird beim Korso-Konvoi oder beim Schwenken von Fahnen etwas beschädigt, muss der Fan dafür natürlich aufkommen. Die Haftpflichtversicherung springt zum Beispiel ein, wenn sich die am Fahrzeug befestigte Fahne löst und dadurch ein Schaden entsteht.

Hinterlässt die Siegesfreude am eigenen Fahrzeug Schrammen und Beulen und ist der „Foulspieler“ nicht mehr auszumachen, ist das übrigens ein klassisches Eigentor: Der Geschädigte bleibt dann nämlich auf den Kosten sitzen. Bei einem Vollkasko-Versicherungsschutz für das Fahrzeug ist der Schaden hiermit abhängig vom Einzelfall zu regulieren, jedoch droht dann eine Rückstufung bei der Schadenfreiheitsklasse. Hier muss dann im Einzelfall die richtige Entscheidung getroffen werden.

Rechtliche Beratung zu Schadensfällen gibt es beim Verbrauchertelefon NRW: Donnerstags zwischen 10 und 12 Uhr unter 0900-1-89 79 60 (1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise können variieren). Auch einige Beratungsstellen bieten hierzu rechtliche Hilfe. Adressen und Kosten unter www.vz-nrw.de/beratungsstellen.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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