Rauchwarnmelder für Hörgeschädigte und Ertaubte

Auf der „BauBar GLA“ am 5. November können sich Hörgeschädigte/Ertaubte über spezielle Rauchwarnmelder informieren, siehe WAZ-Artikel Printausgabe vom 28.10.2022.

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten für spezielle Rauchwarnmelder-Lösungen für Hörgeschädigte und Gehörlose. Die konkrete Vorgehensweise ist bei der jeweiligen Krankenkasse zu erfragen. In der Regel muss der Antragsteller zunächst einen Arzt aufsuchen, der eine entsprechende Verordnung ausstellt.

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seinem Urteil vom 18.06.2014 (Aktenzeichen: B 3 KR 8/13 R) entschieden, dass Krankenkassen die Kosten für spezielle Rauchmelder für Hörgeschädigte übernehmen müssen.

Autor:

Heinz-Josef Thiel aus Gladbeck

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