Geräte sind in Wohnräumen gesetzlich vorgeschrieben
Rauchmelderpflicht hat das Problem noch immer nicht gelöst

Sind mit hochmoderner Technik ausgestattet und können im Ernstfall Leben retten: Rauchmelder. Und es gibt schon längst Geräte, die über eine Langzeitbatterie mit Energie versorgt werden und so über eine Betriebsdauer von bis zu zehn Jahren verfügen. | Foto: Archiv
  • Sind mit hochmoderner Technik ausgestattet und können im Ernstfall Leben retten: Rauchmelder. Und es gibt schon längst Geräte, die über eine Langzeitbatterie mit Energie versorgt werden und so über eine Betriebsdauer von bis zu zehn Jahren verfügen.
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Das Problem ist bekannt, eine Besserung aber scheinbar immer noch nicht so richtig in Sicht: Eine aktuelle Studie zeigt erneut, dass Eigenheimbesitzer keine oder nur unzureichende Anzahl von Rauchwarnmelder installiert haben. Fast 50,4 Prozent haben nach einer repräsentativen Umfrage noch immer keine Rauchwarnmelder installiert.

"Jedoch sollte klar sein, dass die Installation der Rauchwarnmelder verbindlich ist. Rauchwarnmelder retten nachweislich Leben," weiß Fabian Lichte, selbstständiger Brandschutzberater aus Gladbeck, aus Erfahrung. Weiter führt Lichte aus, dass die kleinen Geräte mit hochmoderner Technik ausgerüstet sind und auch über Batterien verfügen, die über den Zeitraum von zehn Jahren für Sicherheit in den eigenen vier Wänden sorgen.

Auch die deutschen Feuerwehren betonen seit Jahren die lebensrettende Funktion der Geräte: „Rauchmelder helfen, Feuer rechtzeitig zu entdecken, sich in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu rufen. So können Brandopfer verhindert werden“, erklärt Hermann Schreck, ständiger Vertreter des Präsidenten des "Deutschen Feuerwehrverbandes" (DFV).

Informationsdefizit

Dass es eine gesetzliche Pflicht zur Installation von Rauchmeldern gibt, ist 73 Prozent der befragten Eigentümer schon bewusst. Stellt sich also die Frage, warum so viele ihr Haus trotzdem nicht richtig ausstatten. Einiges deutet darauf hin, dass mangelndes Wissen über die genauen Inhalte der gesetzlichen Vorschrift ein Grund sein könnte. Gilt die Rauchmelder-Pflicht nur in Mietwohnungen oder auch in selbst genutzten Eigenheimen? Müssen sie nur in Neubauten oder auch in Bestandsgebäuden installiert werden?

Als gesetzliche Mindestanforderung gilt: je ein Gerät pro Schlafraum, Kinderzimmer und als Rettungsweg dienendem Flur. Die Notwendigkeit, Rauchmelder in Flur und Treppenhaus zu installieren, scheinen die meisten Eigenheimbesitzer verinnerlicht zu haben: 75 Prozent derjenigen, die mindestens einen Rauchmelder besitzen, haben dort ein Gerät installiert. In Kinderzimmern und in Schlafzimmern sind es mit jeweils 62 Prozent deutlich weniger. Neben der Ausstattung von Flur oder Treppenhaus wäre es aber gerade dort sinnvoll, weil der Geruchssinn des Menschen im Schlaf nicht aktiv ist und die Gefahr besteht, einen Brand gar nicht oder zu spät wahrzunehmen.

Jetzt installieren

Mangelndes Wissen um die Pflicht ist nicht der einzige Grund, warum so wenig Rauchmelder installiert sind. Das wird bei näherer Betrachtung der Eigentümer deutlich, die noch kein Gerät im Haus installiert haben. Ein nicht geringer Teil scheint das Thema einfach aufzuschieben: So gibt über ein Viertel (29 Prozent) an, dass schon Rauchmelder gekauft, aber noch nicht installiert wurden. Knapp ein Fünftel (18 Prozent) hat sich noch nicht für ein Modell entschieden und 17 Prozent haben es zeitlich noch nicht geschafft, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Ganze 24 Prozent haben sich noch gar keine Gedanken darüber gemacht.

Sicherheitsbedürfnis

Wenn man sieht, wie ausgeprägt das Sicherheitsbedürfnis der Eigenheimbesitzer in anderen Lebensbereichen ist, verwundert die mangelnde Rauchmelder-Ausstattung umso mehr. So legen 96 Prozent den Sicherheitsgurt im Auto an und 53 Prozent tragen einen Fahrradhelm. Aber gerade dort, wo sie sich täglich am längsten aufhalten, setzen nur 50 Prozent eine einfach einzurichtende Sicherheitsmaßnahme um. Das zeigt, wie wichtig es ist, immer wieder auf die Notwendigkeit der vorgeschriebenen Rauchmelder-Ausstattung hinzuweisen.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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