Rauchmelderpflicht: Die "Schonzeit" ist vorbei!
Nun ist die Schonfrist endgültig vorüber: Seit dem 1. Januar 2017 gilt - endlich - auch in Nordrhein-Westfalen die Rauchmelderpflicht für Wohnräume.
In Gladbeck war es die Feuerwehr, die über Jahre gebetsmühlenartig für die Installation der kleinen Geräte geworben hat, die im Notfall, sprich bei Bränden, Menschenleben retten können.
Eine Kontrolle betreffs der Installationspflicht sieht der Gesetzgeber aus unerklärlichen Gründen nicht vor. Und schon gibt es Probleme: Sowohl Wohnungs-Eigentümer als auch -Vermieter scheuen oft die Kosten in Höhe von wenigen Euro, die Kauf und Einbau von Rauchmelder verursachen.
Eine extrem gefährliche Einstellung mit Blick auf Menschenleben. Zudem kann der Geiz am Ende ganz schön teuer werden, denn mehrere Versicherungskonzerne haben bereits angekündigt, dass sie nach Bränden eventuell nicht die gesamte Schadenssumme übernehmen wollen, sollten sich keine Rauchmelder in der betroffenen Wohnung/in dem betroffenen Haus befunden haben.
Vielleicht wären offizielle Kontrollen doch sinnvoll.
Autor:Uwe Rath aus Gladbeck |
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