Rasenmäher, Laubbläser und Co: Was darf man in der Mittagszeit?
Gladbeck.Kaum ein Thema trägt so häufig zu Nachbarschaftsstreitigkeiten bei, wie die sogenannte Mittagsruhe.Oft landen diese Streitigkeiten vor Gericht und zu einer vergifteten Nachbarschaftsbeziehung.
Ob es der Nachbar ist, der schnell zwischen Mittag und Kaffee um 13 Uhr den Rasen mäht, die spielenden Kinder oder der Hausbesitzer, der aus Zeitgründen seine komplette Gartenarbeit auf den Samstag legen muss und bis spätnachmittags mit Hecke schneiden beschäftigt ist.
Doch wie ist es in Gladbeck geregelt?
Auch in Gladbeck ist die Mittagsruhe als solche abgeschafft. Normalerweise dürfen Gartengeräte an Werktagen, wozu auch der Samstag zählt, laut kommunaler Verordnung zwischen 7 und 20 Uhr eingesetzt werden. Für besonders lärmintensive Geräte gelten nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz allerdings eingeschränkte Betriebszeiten von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr.
Sonn- und feiertags sowie werktags zwischen 20 und 7 Uhr dürfen beispielsweise folgende Geräte nicht benutzt werden: Rasenmäher (auch nicht "lärmarme") mit Elektro- oder Verbrennungsmotor, Mehrzweckgeräte mit einer Motorstärke von mehr als 20 Kilowatt, Vertikutierer mit Elektro- oder Verbrennungsmotor, Rasentrimmer und Rasenkantenschneider mit Elektromotor, Heckenscheren mit Elektro- oder Verbrennungsmotor, tragbare Kettensägen mit Elektro- oder Verbrennungsmotor, Schredder und Zerkleinerer mit Elektro- oder Verbrennungsmotor und zudem noch Wasserpumpen.
Einige besonders laute Gartengeräte dürfen sonn- und feiertags überhaupt nicht benutzt werden und außerdem nicht werktags von 13 bis 15 Uhr sowie bereits ab 17 Uhr bis 9 Uhr in der Frühe. Dabei handelt es sich um Freischneider und Grastrimmer mit Verbrennungsmotor sowie um Laubbläser und Laubsammler mit Elektro- oder Verbrennungsmotor.
Allerdings: Sind solche Geräte mit dem Umweltzeichen der EU ausgezeichnet worden (stilisierte Blume mit einem Kreis aus 12 Sternen als Blütenblätter und dem Euro-Zeichen in der Mitte), so gelten dann wiederum die normalen Ruhezeiten.(Außnahme: wenn sie zur Gefahrabwehr benutzt werden.)
Im Bereich vom Krankenhaus sollte die Ruhezeit jedoch aus Rücksichtnahme eingehalten werden.
Ansonsten gilt natürlich generell ein wenig Rücksicht auf andere zu nehmen.Jedoch sollte man, bevor es zum Streit kommt miteinander reden , gerne bei einem freundlichen Bierchen. Dabei soll schon so mancher Nachbarschaftsstreit verhindert worden sein.
Autor:Lokalkompass Gladbeck aus Gladbeck |
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