§ § pro Arbeitnehmer/In §§

Revision nicht zugelassen
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NICHT per Telefon kündigen lassen

Das Landesarbeitsgericht hat die Kündigung per Telefon für Nichtig erklärt.
Trotz Bestätigung der Arbeitnehmerin .

Also, nicht verunsichern lassen .

Und nicht gleich alles hinnehmen ! !

http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={1587ADF5-D367-429A-9FA1-46E65BB35771}

https://www.jurion.de/Urteile/LAG-Rheinland-Pfalz/2013-06-24/5-Sa-87_13

1.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 19.12.2012 - 4 Ca 382/12 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
2.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Autor:

Wolfgang Kill aus Gladbeck

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