Hilfe für Senioren
Pflegegelder werden nicht abgerufen

Seit dem 1. Januar 2017 haben nach § 45 b Sozialgesetzbuch  Personen  bereits ab dem 1. Pflegegrad einen Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Diese monatlichen 125,- € sind zweckgebunden.  Damit können pflegende Angehörige in der täglichen Betreuung entlastet und unterstützt werden. Das Angebot  stellt daher eine sinnvolle Ergänzung zum Pflegedienst dar. So bleibt auch Zeit für kleine Gespräche, Koch-und Essensbegleitung, Einkauf, Haushalt oder auch die Begleitung zum Arzt oder Frisör.

Gerade mit Pflegestufe 1 stellt diese Unterstützungsleistung eine Bereicherung in der Alltagsbewältigung dar. Da für die Entlastungsleistungen nur zugelassene Anbieter in Frage kommen, ist die Nachfrage entsprechend groß und viele Gelder werden daher gar nicht abgerufen, obwohl der Anspruch besteht und der Bedarf da ist.

Autor:

Karsten Gailowitz aus Gladbeck

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