Osterfeuer jetzt anmelden
Wer in diesem Jahr ein Osterfeuer abbrennen möchte, muss Folgendes beachten: Es muss der Brauchtumspflege dienen, jedermann darf dabei sein und es muss bis spätestens sieben Tage vor dem Abbrennen beim Amt für öffentliche Ordnung angemeldet werden.
Brauchtumsfeuer, wie beispielsweise ein Osterfeuer, sind nur solche Feuer, die von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen und Vereinen ausgerichtet werden und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sind. Verbrannt werden dürfen nur geeignete trockene pflanzliche Rückstände wie z. B. unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt. Alles andere Brennmaterial ist unzulässig. Das Abbrennen muss am Ostersamstag, -sonntag oder -montag erfolgen.
Das zur Anmeldung notwendige Formular kann man im Internet unter www.gladbeck.de unter dem Suchbegriff „Brauchtumsfeuer“ herunterladen und ausdrucken. Dort gibt es auch weitere wichtige Informationen. Anmeldevordrucke gibt es außerdem beim Ordnungsamt, Neues Rathaus, Zimmer 52, in der Gladbeck Information im Alten Rathaus (Zimmer 19) und an der Information im Neuen Rathaus.
Autor:Lokalkompass Gladbeck aus Gladbeck |
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