Oberverwaltungsgericht entscheidet: E-Zigaretten sind keine Arzneimittel
Das ist ein Paukenschlag in den seit Monaten andauernden Diskussionen um die so genannte "E-Zigarette": Das Oberwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass es sich bei den Flüssigkeiten (Liquids), mit denen die "E-Zigarette" betrieben werden, nicht um Arzneimittel handelt.
Just mit dem Argument, die "Liquids" seien nikotinhaltig, hatte die nordrhein-westfälische Landesregierung den Verkauf der "E-Zigaretten" samt Zubehör komplett verboten. Auch fallen die rauchfreien Hightech-Produkte sehr wohl unter das seit dem 1. Mai 2013 geltenden Rauchverbot in gastronomischen Betrieben aller Art.
Nun bedeutet aber das OVG-Urteil, dass sowohl Handel als auch der Verkauf von Produkten rund um die "E-Zigarette" keineswegs mehr strafbar sind. Inwieweit das OVG-Urteil nun auch Auswirkungen auf das Rauchverbot hat, musste das Gericht nicht entscheiden.
Kritik an Barbara Steffens
Das Gericht übte sogar Kritik in Richtung des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums und damit auch an dem bisherigen Vorgehen von Gesundheitsministerin Barbara Steffens. Demnach habe das Ministerium eine nicht rechtssichere Meinung geäußert, ohne dabei auf bestehende Zweifel an dieser Meinung hinzuweisen. Das OVG bezog sich dabei auf ein vorangegangenes Urteil eines anderen Gerichts, in dem schon im Jahr 2011 davon die Rede war, dass nikotinhaltige Liquids eben keine Arzneimittel seien.
Damit wies das OVG in Münster in gleich drei Verfahren gleichzeitig die von einer Stadt, dem Land NRW und auch der Bundesrepublik vertretenen Rechtsauffassungen zurück. In allen Verfahren ließ das Gericht allerdings Revision ausdrücklich zu. Die Urteilsbegründung wird noch nachgereicht.
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Autor:Uwe Rath aus Gladbeck |
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