Noch keine Rauchmelder-Pflicht!
Noch keine Rauchmelder-Pflicht! Landesregierung plant die Einführung einer Rauchmelder-Pflicht in Nordrhein-Westfalen.
Auf Grund der Häufung verheerender Brände mit Personenschäden und Todesopfern kündigte Innenminister Jäger die Einführung der Rauchmelder-Pflicht ein. Freiwillige Apelle haben bisher nichts genutzt, in NRW ist gerade einmal jeder 4. Haushalt mit Rauchmeldern ausgestattet. Die Feuerwehren in NRW befürworten den Vorstoß der Landesregierung.
Einige Bundesländer haben hierzu Regelungen in den Bauordnungen getroffen. In den meisten Fällen sind die Besitzer für den Einbau und den Betrieb zuständig, also die Mieter. Vermieter, die auf Nummer sicher gehen möchten, werden die Kosten für den Einbau übernehmen. Sofern der Vermieter die Rauchmelder auch Warten lässt, kann er die anfallenden Wartungskosten im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.
Mit NRW soll Anfang April 2013 im zwölften Bundesland die Rauchmelder-Pflicht für private Wohnräume im Baurecht verankert werden. Eigentümer müssen künftig alle Wohnungen in Neubauten mit den Geräten ausstatten. Für Bestandswohnungen wird es in NRW voraussichtlich eine Übergangsfrist bis Ende 2016 geben.
Rauchmelder haben sich beim vorbeugenden Brandschutz bewährt. Dennoch gehen Schätzungen davon aus, dass sie in NRW in zwei von drei Haushalten fehlen. Dies soll das neue Gesetz nun ändern. Die meisten Brandopfer sterben bei nächtlichen Bränden, fast alle aufgrund einer Rauchgasvergiftung. Der Grund: Im Schlaf funktioniert der Geruchssinn nicht, Rauch und Brandgeruch werden daher nicht wahrgenommen.
Die Gesetze zur Rauchmelder-Pflicht basieren in den Ländern auf der Anwendungsnorm DIN 14676. Danach müssen in Wohnungen die Schlafräume und Kinderzimmer sowie die Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mindestens einen Rauchmelder haben. Beim Kauf auf das CE-Zeichen inklusive Prüfnummer und die Angabe ‚EN 14604‘ achten.
Rauchmelder können nur dann zuverlässig schützen, wenn sie richtig installiert wurden. Sie gehören an die Zimmerdecke, am besten in die Raummitte oder einen halben Meter von der Wand entfernt. Auch sollten die Geräte nicht in der Nähe von starker Zugluft, an Luftschächten und Klimaanlagen installiert werden. An Dachschrägen darf ein Rauchmelder zudem nicht am höchsten Punkt angebracht werden, sondern sollte etwa 50 Zentimeter tiefer waagerecht montiert sein.
Inzwischen sind Rauchmelder für spezielle Anwendungen entwickelt worden. Für Gehörlose gibt es zum Beispiel Geräte, die Lichtblitze aussenden und im Alarmfall unter der Bettdecke vibrieren. Kinder schlafen oft so fest, dass sie auf einen lauten Alarm Ton nicht reagieren. Anders ist das bei der Stimme der Bezugsperson. Von deren Ruf wachen Kinder eher auf. Daher sind fürs Kinderzimmer Rauchmelder erhältlich, die von den Eltern besprochen werden können. Die Sprachbotschaft kann dann gleichzeitig für das Kind eine Anleitung zum richtigen Verhalten im Brandfall enthalten.
Autor:Süleyman Kosar aus Gladbeck |
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