Anspruch gilt nur noch für ALG II-Bezieher
Neue Regeln für die kostenlosen Masken
Nach der ersten Versandaktion für die FFP 2 Masken durch die gesetzlichen Krankenkassen folgt nun die nächste Versandaktion.
Durch die Änderung der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung haben nun allerdings nur noch gesetzlich Versicherte, die Arbeitslosengeld II beziehen (Stichtag ist der 31. Januar 2021) oder mit einer solchen Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben, Anspruch auf zehn Schutzmasken. Genannter Anspruch entfällt hingegen für Personen, die als über 60-jährige beziehungsweise als Risiko-Gruppe bereits die Berechtigungsscheine/Voucher erhalten haben.
"In der Schutzmasken-Verordnung wurde keine Altersbegrenzung vorgenommen, sodass auch Kinder ein entsprechendes Anschreiben erhalten," erläutert Uwe Zulauf, Ratsmitglied der SPD Gladbeck.
Weiter führt Zulauf aus, dass nun alle berechtigten Personen lediglich noch ein Informationsschreiben erhalten, Berechtigungs-/Gutscheine werden bei der neuen Aktion nicht beigefügt.
Die Schutzmasken können nach Vorlage des Informationsschreibens und des Personalausweises oder eines anderen Lichtbildausweises bis zum 6. März in den Apotheken abgeholt werden, so Zulauf abschließend.
Autor:Uwe Rath aus Gladbeck |
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