Neugestaltung der Friedrichstraße in Gladbeck-Mitte abgeschlossen
Neue Parkregeln beachten

Auf beiden Seiten der Friedrichstraße zwischen Goethe- und Horster Straße in Stadtmitte gilt jetzt ein eingeschränktes Halteverbot.
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  • Auf beiden Seiten der Friedrichstraße zwischen Goethe- und Horster Straße in Stadtmitte gilt jetzt ein eingeschränktes Halteverbot.
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Inzwischen abgeschlossen werden konnten die Bauarbeiten zur Umgestaltung der Friedrichstraße in Stadtmitte im Bereich zwischen der Goethe- und der Horster Straße. So wurden dort zum Beispiel die Gehwege links und rechts der Fahrbahn verbreitert.

Im Zuge der Umgestaltung haben sich aber auch die Regeln für das Parken dort deutlich geändert. Darauf weist die Stadtverwaltung noch einmal hin. Die dazugehörige Beschilderung wurde bereits aufgestellt.

Ab sofort gilt direkt an der Friedrichstraße ein eingeschränktes Halteverbot. Dies bedeutet, dass die Stellflächen dürfen nur zum kurzzeitigen Be- und Entladen oder Aussteigen genutzt werden.

Und der Parkplatz am Fritz-Lange-Haus darf ab sofort ist nur noch mit einem Bewohner-Parkausweis genutzt werden. Der noch vorhandene Parkscheinautomat wurde schon außer Betrieb gesetzt und soll in Kürze abgebaut werden.

Auf beiden Seiten der Friedrichstraße zwischen Goethe- und Horster Straße in Stadtmitte gilt jetzt ein eingeschränktes Halteverbot.
Nur noch mit einem Bewohner-Parkausweis genutzt werden darf der Parkplatz am Fritz-Lange-Haus.
Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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