Neue Parkregeln: Autofahrer werden zur Kasse gebeten

Die Zeiten, in denen das Auslegen von Parkscheiben zur kostenlosen Nutzung von Parkplätzen in Bereichen der Bottroper Straße und Schillerstraße/Kreisverkehr Buersche Straße berechtigte, sind vorbei: Ab dem 30. Januar, also ab sofort, dürfen dort Fahrzeuge nur mit ausgelegtem Parkschein abgestellt werden. Ansonsten drohen "Knöllchen". | Foto: Claudia Hautumm/pixelio.de
  • Die Zeiten, in denen das Auslegen von Parkscheiben zur kostenlosen Nutzung von Parkplätzen in Bereichen der Bottroper Straße und Schillerstraße/Kreisverkehr Buersche Straße berechtigte, sind vorbei: Ab dem 30. Januar, also ab sofort, dürfen dort Fahrzeuge nur mit ausgelegtem Parkschein abgestellt werden. Ansonsten drohen "Knöllchen".
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Gladbeck. Das wird wohl die wenigsten parkplatzsuchenden Autofahrer in Gladbeck freuen: Die Zahl der Stellplätze, auf denen Fahrzeuge mit ausgelegter Parkscheibe kostenlos abgestellt werden konnten, wird ab Mittwoch, 30. Januar, deutlich weniger.

Erst gegen 17.30 Uhr am Dienstag, 29. Januar, wurden die Medien über die neuen Parkregelungen, die also nur wenige Stunden später bereits in Kraft treten, informiert.

Von den Neuregelungen betroffen sein wird zum einen die Bottroper Straße in Stadtmitte im Bereich zwischen dem Willy-Brandt-Platz und der Kreuzung Schützen-/Sandstraße. Auf nahezu allen Parkplätzen, für die bislang das Auslegen einer Parkscheibe ausreichte, darf sozusagen ab sofort nur nach dem Ziehen eines Parkscheines geparkt werden. Diese Regelung gilt sowohl für die Nord- als auch Südseite des Abschnittes der Bottroper Straße. Es gibt lediglich eine einzige Ausnahme und zwar in Form eines Parkplatzes direkt vor der Geschäftsstelle der BARMER GEK.

Der bewirtschaftete Parkraum in Gladbeck-Mitte wird zudem auch ab dem 30. Januar um den Parkbereich Schillerstraße/Kreisverkehr Buersche Straße erweitert. Auch dort gilt nun: "Parken nur mit Parkschein"!

Auf allen betroffenen Parkplätzen ist pro angefangener Stunde eine Parkgebühr in Höhe von 50 Cent zu entrichten.

Details, so der Hinweis aus dem Rathaus, seien sowohl der geänderten Beschilderung als auch den Bedienungshinweisen an den Parkscheinautomaten zu entnehmen.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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