Neue EU-Verordnung für Motorräder

Neue Sicherheitsrichtlinien hat die EU für Motorräder verabschiedet. | Foto: Petra Bork/pixelio.de
  • Neue Sicherheitsrichtlinien hat die EU für Motorräder verabschiedet.
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Nach Angaben des Europäischen Parlaments machen Fahrer, die einen Führerschein der Klasse L besitzen, etwa 16 Prozent der Straßenverkehrstoten in der Europäischen Union aus (ERSO, Traffic Safety Basic Facts, 2011). Die tragischen Ausmaße dieser Statistik werden noch deutlicher, wenn man in Relation zieht, dass diese Fahrergruppe nur 2 Prozent der gefahrenen Kilometer in der EU zurückgelegt.

Um die Sicherheitsstandards insbesondere bei Motorrädern zu verbessern, haben EU-Abgeordnete am Dienstag neue Sicherheitsregeln verabschiedet. Darauf weist die Deutsche Verkehrswacht in einer Pressemitteilung hin.

Danach müssen alle Motorräder mit einem Hubraum ab 125 cm³ ab 2016 mit einem ABS-System ausgestattet werden. Bei kleineren Fahrzeugen gibt es keine ABS-Verpflichtung, jedoch empfehlen die Parlamentarier dies oder den Einbau eines kombinierten Bremssystems.

Der Präsident der Deutschen Verkehrswacht und Bundesminister a. D. Kurt Bodewig, begrüßt die neuen EU-Verordnungen: "Die Entscheidung des EU-Parlaments ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir hoffen, dass die Zustimmung der nationalen Parlamente umgehend folgt, damit der Sicherheitsgewinn für die stets unfallgefährdeten Motorradfahrer zügig einsetzt."

Neben der Einführung eines ABS-Systems für Neufahrzeuge heißen die EU-Abgeordneten die Einführung von Vorrichtungen zum automatischen Einschalten der Beleuchtung beim Zünden des Motors willkommen. Diese sollen die Sichtbarkeit bei Fahrern und Motorrädern verbessern.

Das EU-Parlament legt hohen Wert nicht nur auf mehr Sicherheit, sondern auch auf mehr Umweltfreundlichkeit. Die Abgeordneten stimmten für die Einführung der Euro-4-Norm für Motorräder ab 2016 und für Mopeds ab 2017. Ab 2020 sollen alle Fahrzeuge der Klasse L nach der Euro-5 Norm gebaut werden.

Eine Euro-Norm legt die Grenzwerte für Kohlenstoffmonoxid (CO), Stickstoffoxide (NOx), Kohlenwasserstoffe (HC) und Partikel (PM) bei Kraftfahrzeugen fest. Dadurch werden die Fahrzeuge in Schadstoffklassen unterteilt. Die Grenzwerte unterscheiden sich dabei sowohl nach Motortyp als auch nach Kraftfahrzeugtyp.

Durch die Einführung von Abgasnormen für Kraftfahrzeuge erhofft sich die EU die Menge der Treibhausgase zu verringern und somit die schädliche Auswirkungen des Verkehrs auf die Umwelt zu begrenzen.

Autor:

Annette Robenek aus Gladbeck

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