Städtische Einrichtungen in Gladbeck stehen zumindest teilweise zur Verfügung
Neue Corona-Verordnung lässt Lockerungen zu

Von der so genannten "Normalität" sind wir noch sehr weit entfernt. Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen lässt aber weitere Lockerungen im Bereich "Verwaltung", "Kultur", "Sport" und "Freizeittreffs" zu. | Foto: Pixabay
  • Von der so genannten "Normalität" sind wir noch sehr weit entfernt. Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen lässt aber weitere Lockerungen im Bereich "Verwaltung", "Kultur", "Sport" und "Freizeittreffs" zu.
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Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen macht es möglich: Einige Einrichtungen der Stadt Gladbeck können ab sofort wieder - wenn auch eingeschränkt - wieder genutzt beziehungsweise besucht werden.

Stadtverwaltung

Das Rathaus ist weiterhin nach vorheriger Terminvereinbarung für Bürger zugänglich. Die Gladbeck-Information öffnet ab sofort wieder mit Voranmeldung während der üblichen Dienstzeiten, eine telefonische Terminvereinbarung bei Eva Klein unter der 02043-992116 ist aber erforderlich.

Kulturbereich

Den Anfang weiterer Öffnungen macht die Jugendkunstschule am Montag, 15. März. Sie startet in Kleingruppen von maximal fünf Personen mit ihren Kursen. Infos unter Tel.: 02043-992716.

Am Dienstag, 16. März öffnen dann folgende Kultureinrichtungen:

Das Archiv kann nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung, Telefon-Nummer: 02043-992545 und 992-023, für jeweils 45 Minuten besucht werden.

Auch das Museum öffnet wieder seine Türen und es können Besuchszeiten von einer Stunde unter der Telefon-Nummer 02043-3029 gebucht werden.

Die Bücherei öffnet ausschließlich für die Ausleihe und Rückgabe von Medien. Die Besucheranzahl ist auf 20 gleichzeitig begrenzt. Ab Öffnung wird der Bestell- und Abholservice eingestellt. Vormerkungen werden damit wieder gebührenpflichtig, ausgenommen der noch nicht abgeholten Medien aus dem Bestellservice. Die Angebote vor Ort (Zeitunglesen, Arbeitstische, PC-/ und Internetplätze, Kopierer) können noch nicht wieder genutzt werden. Weiterhin werden die Besucherdaten erfasst.

Der Bücherbus fährt zunächst einmal die üblichen Nachmittagshaltestellen im Stadtgebiet an. Zutritt hat immer eine Person. Mit der Rückgabe der bereits entliehenen Medien können sich die Büchereikunden noch bis Ende März Zeit lassen, bis dahin entstehen keine Versäumnisgebühren.
Alle Besuche der Einrichtungen erfolgen unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen laut Corona-Schutzverordnung.

Sport

Zulässig ist der Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel von höchstens fünf Personen aus höchstens zwei verschiedenen Hausständen oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes, als Ausbildung im Einzelunterricht sowie von Gruppen von höchstens zwanzig Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen.

Weiterhin ist das Training der offiziell gelisteten Sportlerinnen und Sportler der Bundes- und Landeskader in den olympischen, paraolympischen, deaflympischen und nicht-olympischen Sportarten an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten, Landesleistungsstützpunkten und an verbandszertifizierten Nachwuchsleistungszentren (U19, U17, U15) sowie das Training von Berufssportlern auf und in den von ihrem Arbeitgeber bereitgestellten Trainingseinrichtungen zulässig.

Zwingende Voraussetzung für die Wiederaufnahme des Sportbetriebs ist, dass zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern eingehalten wird. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, von Sportanlagen ist unzulässig. Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind untersagt.

Freizeittreffs

Auch Freizeittreffs dürfen wieder öffnen. Nach vorheriger Anmeldung dürfen sich in den Freizeittreffs bis zu fünf junge Menschen im Alter bis einschließlich 18 Jahre treffen, mit Maske und Abstand. Im Freien sind bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zwanzig Kinder erlaubt.

Mit ihrem großzügigen Platzangebot drinnen und draußen sind der Freizeittreff Rentfort, der Freizeittreff Brauck und das Bildungs- und Begegnungszentrum Brauck gut vorbereitet auf die Besucher. Ferienfreizeiten, Stadtranderholungen und Ferienreisen für Kinder und Jugendliche können noch nicht wieder stattfinden.

Voranmeldungen sind unter folgenden Telefonnummern möglich: Freizeittreff Rentfort, Tel. 02043-45775, Mobil: 01573–9118336, Freizeittreff BBzB, Tel. 02043–6803316, Freizeittreff Brauck, Tel. 02043-39332 Mobil: 0163-3052094.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter https://jugend-in-gladbeck.de

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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