Neue Blei-Grenzwerte für Trinkwasser ab dem 1. Dezember
Gladbeck/Mülheim. Schon am Sonntag, 1. Dezember 2013, tritt eine weitere Verschärfung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft: Ab dem genannten Tag gilt ein neuer Grenzwert für Blei im Trinkwasser, darf die Konzentration von 0,010 Milligramm pro Liter nicht mehr überschritten werden.
Für die "Rheinisch-Westfälische Wasserwerkgesellschaft" (RWW) mit SItz in Mülheim und in Gladbeck für die Trinkwasserversorgung verantwortlich, ist die genannte Verschärfung eigenen Angaben nach aber kein Problem. Denn im RWW-Verantwortungsbereich liegen aktuell lediglich noch sechs von insgesamt mehr als 140.000 Hausanschlussleitungen in Blei, was einem Anteil von verschwindend geringen 0,004 Prozent entspricht. Zudem ist auch hier ein Austausch gegen geeigneteres Material kurzfristig vorgesehen, weshalb RWW eigentlich schon heute das Prädikat "Bleifrei" tragen darf.
"RWW" ist praktisch schon "bleifrei"
Nach Angaben der RWW wird die Bleikonzentration im Trinkwasser durch Bleileitungen in der Regel so erhöht, dass der neue vorgegebene Grenzwert nicht eingehalten werden kann. Dah weist RWW nochmals alle Hauseigentümer auf den ordnungsgemäßen Betrieb und Zustand der Hausinstallation hin. Denn ab der Übergabestelle, die sich zumeist im Hauskeller am Wasserzähler befindet, geht die Verantwortung für die Qualität des Trinkwassers vom Wasserversorger auf den Hauseigentümer über.
Damit gewährleistet ist, dass der Verbraucher einwandfreies Trinkwasser genießen kann, müssen Wasserinstallationen in Gebäuden ständig dem technischen Standard entsprechen sowie regelmäßig überprüft und auch gewartet werden. Darüber hinaus sind beim Betrieb der Hausinstallation technische Regeln zu beachten, die dafür sorgen, die Trinkwasserqualität zu sichern.
Stagnation von Trinkwasser vermeiden
Hierzu der RWW-Qualitätsexperte Guido Nickel: "Besonders bei möglichen Vorkommen von Spurenstoffen wie zum Beispiel Blei, Cadmium oder Nickel, sollte Stagnation von Trinkwasser vermieden werden. Problematisch sind in solchen Fällen ungenutzte oder selten betriebene Entnahmequellen, die nicht zurückgebauten stillgelegten Installationsstelle in Gebäuden und die nicht erfolgte Spülung von zeitweise ungenutzten Wohnungen in Mehrfamilienhäusern."
Ähnliche Tipps und Informationen zum Thema "Neue Blei-Grenzwerte im Trinkwasser" gibt derzeit auch das "Umweltbundesamt" (UBA): Um eine gute Trinkwasserqualität zu gewährleisten, sollte beispielsweise darauf geachtet werden, dass Wasser nicht zu lange in den Leitungen stehen zu lassen. Sobald es mehr als vier Stunden gestanden hat, sollte es nicht mehr für die Zubereitung von Speisen und Getränken genutzt werden, empfiehlt das UBA. Daher sollte man das Wasser zunächst einige Zeit laufen lassen, ehe es als Lebensmittel verwendet wird.
Weitere Infos gibt es unter www.rww.de und dort findet sich auch ein Link zur UBA-Broschüre "Trink was - Trinkwasser aus dem Hahn" wieder.
Autor:Uwe Rath aus Gladbeck |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.