Motorroller und Moped: Neue Nummernschilder ab 1. März Pflicht
Wenn am 1. März 2018 die neue Mopedsaison startet, heißt es für Roller- und Mopedfahrer: das alte, schwarze Versicherungskennzeichen abschrauben und das neue, blaue Schild montieren.
Wer nach dem 1. März noch mit dem alten, schwarzen Kennzeichen unterwegs ist, hat jedoch keinen Versicherungsschutz mehr und macht sich überdies strafbar.
Anders als Pkw müssen Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren. nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden. Für den Betrieb auf öffentlichen Straßen sind lediglich eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen erforderlich. Die Farbe der jeweils bis Ende Februar gültigen Kennzeichen wechselt jährlich zwischen schwarz, blau und grün. Die neuen blauen Mofa-Kennzeichen sind direkt bei den Kraftfahrtversicherern erhältlich.
(Mit Material der GDV)
Autor:Oliver Borgwardt aus Dorsten |
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