Monat für Monat mehr netto in der Tasche - Jetzt Lohnsteuer-Freibeträge ab 2019 beantragen

Auch in diesem Jahr sollten alle Arbeitnehmer prüfen, ob sie durch die Berücksichtigung eines Freibetrags ihre monatliche Steuerbelastung mindern können | Foto: Pixabay
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Gladbeck.Jetzt besteht die Möglichkeit, beim Finanzamt Freibeträge für den Lohnsteuerabzug 2019 zu beantragen. „Auch in diesem Jahr sollten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer prüfen, ob sie durch die Berücksichtigung eines Freibetrags ihre monatliche Steuerbelastung mindern können“, sagte Heinrich Börnemeier, Leiter des Finanzamts Marl. Dabei wies Börnemeier auf die Vorteile des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens hin.

Dadurch, dass der Arbeitgeber den vom Finanzamt bestätigten Freibetrag bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, erhöhe sich das monatliche Nettoeinkommen. „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können so früher über ihr Geld verfügen und müssen nicht mehr bis zum nächsten Jahr warten, um Erstattungsansprüche mit der Steuererklärung geltend zu machen“, erklärte der Dienststellenleiter weiter.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können mit dem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung einen Freibetrag gleich für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren beantragen. „Sie müssen also nicht mehr jedes Jahr aktiv werden“, so Heike Hürland, Leiterin des Finanzamtes Recklinghausen. Eine einjährige Berücksichtigung ist allerdings ebenso möglich wie die spätere Änderung eines einmal beantragten Freibetrags.

Die Freibeträge sowie alle für die Berechnung der Lohnsteuer wichtigen Daten (wie zum Beispiel Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Religion) werden als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gespeichert und den Arbeitgebern elektronisch zum Abruf bereitgestellt.

Ein Freibetrag kann gewährt werden, wenn die abziehbaren Aufwendungen (Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen) insgesamt 600 Euro im Jahr übersteigen. Bei der Berechnung dieser Antragsgrenze zählen Werbungskosten allerdings nur mit, soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von jährlich 1.000 Euro übersteigen.

Im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren können aber auch Verluste aus anderen Einkunftsarten berücksichtigt sowie die Zahl der Kinderfreibeträge oder die Steuerklassen geändert werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wer Freibeträge oder andere Ermäßigungsgründe berücksichtigen lassen möchte, kann ab sofort beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen entsprechenden Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen. Um sicherzustellen, dass der Freibetrag gleich ab Jahresbeginn berücksichtigt wird, sollte dieser rechtzeitig beantragt werden, weil die Übermittlung an den Arbeitgeber nur einmal monatlich erfolgt.

„Den Weg zum Finanzamt können sich die Bürgerinnen und Bürger ersparen“, darauf weisen beide Dienstellenleiter hin. Der Antrag kann nämlich auch auf dem Postwege gestellt werden. Die dafür erforderlichen Formulare sind nicht nur im Finanzamt, sondern auch im Internet unter www.finanzverwaltung.nrw.de erhältlich.

Übrigens: Wer für 2018 bisher noch keinen Ermäßigungsantrag gestellt hat, kann dies bis spätestens zum 30. November nachholen.

Autor:

Lokalkompass Gladbeck aus Gladbeck

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