Minijob nicht zu Dumpinglöhnen

IG Bau Chefin Susanne Neumann fordert faire Bezahlung auch für Minijobber
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Minijob nicht zu Dumpinglöhnen: Wer im Kreis Recklinghausen einen 400-Euro-Job annimmt, sollte sich vorher genau darüber informieren, wie hoch die Tariflöhne in seiner Branche sind. Denn: Arbeitgeber müssen Minijobbern den gleichen Stundenlohn zahlen, den ein regulär Beschäftigter erhält, sofern ein Tarifvertrag gilt. Darauf hat die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt hingewiesen.

Im Kreis Recklinghausen seien rund 53.930 Menschen lediglich geringfügig beschäftigt. „Auch wer 400 Euro-Kräfte einstellt, muss sich an die Tarifverträge halten, die für die Branche gelten. Die Minijobber mit Niedriglöhnen abzuspeisen, ist rechtswidrig“, sagt Susanne Neumann. Immer wieder, so die Bezirksvorsitzende der IG BAU Emscher-Lippe-Aa, versuchten Arbeitgeber mit Tricks und Druck, den Lohn von geringfügig Beschäftigten zu drücken.

„Für die Gebäudereiniger-Branche im Kreis Recklinghausen bedeutet dies: Chefs müssen Minijobbern mindestens 8,82 Euro Stundenlohn zahlen. Das ist der tariflich festgelegte Satz“, so Susanne Neumann. Die IG BAU-Chefin wehrt sich dagegen, dass Minijobber als „Beschäftigte 2. Klasse“ behandelt werden: „Wenn schon Minijob, dann aber auch fair bezahlt.“

Allerdings sei die große Zahl von 400-Euro-Beschäftigungsverhältnissen eine insgesamt fatale Entwicklung. Arbeitgeber nutzen geringfügige Beschäftigungen immer häufiger, um Personalkosten zu drücken. „Insbesondere in der Gebäudereiniger-Branche im Kreis Recklinghausen sind Minijobs gang und gäbe. Dadurch werden letztlich immer mehr sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse verdrängt,“ so die Gewerkschafterin. Für viele sei der 400-Euro-Job längst zur „regulären Beschäftigung“ geworden – mit „sozialen Spätfolgen“. Neumann: „Minijobber haben keine Chance, ein ausreichendes Rentenpolster aufzubauen. Damit ist der direkte Weg in die Altersarmut vorprogrammiert.“

Autor:

Annette Robenek aus Gladbeck

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