Bei Missachtung drohen auch hier Bußgelder
Maskenpflicht auch auf dem Gladbecker Wochenmarkt

Die so genannte "Maskenpflicht" gilt auch für den Gladbecker Wochenmarkt und damit an Markttagen für den Bereich der Horster Straße zwischen Europaplatz und Marktplatz. | Foto: Stadt Gladbeck
  • Die so genannte "Maskenpflicht" gilt auch für den Gladbecker Wochenmarkt und damit an Markttagen für den Bereich der Horster Straße zwischen Europaplatz und Marktplatz.
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Exakt seit Montag, 27. April, gilt in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Corona-Maßnahmen die Verpflichtung, an zahlreichen öffentlichen Orten Mund und Nase zu bedecken. Diese Vorgabe, darauf weist die Stadt Gladbeck jetzt nochmals ausdrücklich hin, gelte auch für den Bereich des Gladbecker Wochenmarktes.

Seitens der Verwaltung hat man allerdings den Eindruck, dass vielen Besuchern des Marktes jedoch nicht bewusst ist, dass der Markt sich über den gesamten Bereich der Horster Straße (ab der Ecke Hochstraße) bis zum Marktplatz erstreckt. Im gesamten Marktbereich ist demnach laut Coronaschutzverordnung das Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung oder von einem Schal beziehungsweise einem Tuch verpflichtend. Darüber hinaus empfiehlt die Stadt Gladbeck, auch im zentralen Teil der Innenstadt zwischen Rathaus, Humboldtstraße, Oberhof und Wilhelmstraße generell einen Mundschutz zu tragen.

Ziel der Maßnahme ist weiterhin, die Ansteckungsgefahr in zentralen Bereichen des öffentlichen Lebens, in denen das Abstandsgebot von 1,5 Metern nur schwer oder gar nicht umsetzbar ist, weiter zu reduzieren. Grundsätzlich gilt auch weiterhin: Im öffentlichen Raum ist zu allen anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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