Pflicht für Bürger und Beschäftigte
Maske in den Gebäuden der Kreisverwaltung tragen
Das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske schützt besonders im direkten Kontakt und innerhalb von Gebäuden vor der Ansteckung mit dem Coronavirus. Aus diesem Grund besteht im Kreishaus und den Nebenstellen der Kreisverwaltung auch weiterhin Maskenpflicht. Der Kreis macht damit von seinem Hausrecht Gebrauch.
Die Maskenpflicht gilt sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für die Beschäftigten des Kreises Recklinghausen.
Besuch nur mit Termin
Die Kreisverwaltung bittet Besucher darüber hinaus auch weiterhin darum, das Kreishaus und die Nebenstellen nur mit Termin aufzusuchen. Ein 3G-Nachweis ist hingegen nicht mehr erforderlich
Autor:Lokalkompass Gladbeck aus Gladbeck |
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