Nicht alle Luftfilter sind zu empfehlen
Luftreiniger zum Schutz vor Corona - Kein Wundermittel, aber mögliche Ergänzung
Bottrop.>Mit den kühleren Tagen im Herbst verlagert sich das Leben wieder mehr in die Innenräume. Damit steigt auch die Sorge vor Ansteckung mit dem Corona-Virus in Schulen, Büros oder Cafés.
Auf der Suche nach sinnvollen Ergänzungen zu regelmäßigem Lüften und den AHA-Regeln (Abstand halten, Hygienemaßnahmen und Alltagsmaske) stößt man schnell auf mobile Luftreiniger. Doch kann deren Einsatz wirklich dabei helfen, Unterricht, Meetings oder Kaffee trinken mit Mütze und Schal zu vermeiden?
Die Verbraucherzentrale NRW warnt davor, sich auf Luftreiniger als alleiniges Wundermittel gegen Covid-19 für die kalte Jahreszeit zu verlassen: „Damit wiegen sich die Menschen in falscher Sicherheit. Denn die Geräte können laut Umweltbundesamt nur eine unterstützende Maßnahme sein.
Regelmäßiges Lüften und das Einhalten der AHA-Regeln können sie dagegen nicht ersetzen.“ Beim Kauf eines Luftreinigers solle man zudem nicht blind auf die Werbeaussagen der Hersteller vertrauen, raten die Verbraucherschützer. „Vor allem Werbeaussagen in Bezug auf Virenabwehr sollten unter realitätsnahen Bedingungen von unabhängigen, seriösen Stellen bestätigt sein.“
Vor dem Kauf und Einsatz von Luftreinigern sollten daher folgende Punkte beachtet werden:
Lüften ist das A und O:
Auch beim Einsatz eines mobilen Luftreinigers sind die Lüftungsregeln zu beachten! Räume, in denen sich mehrere Menschen aufhalten, sollten häufig gelüftet werden. So kann die mögliche Virenkonzentration in der Raumluft reduziert werden. Sollte keine eingebaute Lüftungsanlage vorhanden sein, empfiehlt sich das klassische Lüften mit weit geöffnetem Fenster.
Für einen schnellen Luftaustausch ist eine Querlüftung mit Durchzug optimal. Dauerhaft oder zeitweise gekippte Fenster sind dagegen nur wenig wirksam.
Auf den Filter kommt es an!
Nicht alle Filter sind gleichermaßen dafür geeignet, virushaltige Partikel aus der Luft zurückzuhalten.
Luftreiniger-Modelle, die über sogenannte High Efficiency Particulate Air (HEPA)-Filter der Klasse H13 oder H14 verfügen, können Viren bzw. feinste, mit Viren beladene Tröpfchen filtern. Die üblicherweise in Lüftungsanlagen eingesetzten Filter der Klassen F7 bis F9 schaffen das hingegen nicht.
Filter regelmäßig wechseln:
Luftfilter müssen nach einer bestimmten Betriebszeit ausgewechselt werden. Dazu sind Fachkenntnisse oder geschultes Personal notwendig.
Reinigungsleistung individuell anpassen:
Die gefilterte Luftmenge sollte auf die Raumgröße und -belegung abgestimmt werden. Außerdem müssen die Luftansaug- und -abblasrichtung so positioniert sein, dass der Luftreiniger einen großen Anteil der Raumluft ansaugen kann und nicht noch zu einer zusätzlichen Verwirbelung und Verteilung virenbeladener Luft im Raum beiträgt.
Das richtige Modell wählen:
Luftreiniger, die mit Ozon arbeiten, können die Raumluft mit diesem Reizgas belasten. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass das Gas mit anderen chemischen Stoffen in der Luft reagiert und dabei neue gesundheitsschädliche Stoffe entstehen. Daher rät das Umweltbundesamt von solchen Geräten ab. Andere Geräte-Typen ionisieren die Raumluft, allerdings kann dieses Verfahren Viren nicht wirksam unschädlich machen.
Bei der Ionisation von Luft wird zudem Ozon gebildet, das nur bei einigen Geräten bereits beim Luftreinigungsvorgang in harmlosere Verbindungen umgewandelt wird. Einige Modelle arbeiten mit UV-CLicht, also energiereicher, ultravioletter Strahlung. Diese Strahlung ist prinzipiell in der Lage, Viren unschädlich zu machen.
Ob die UVTechnik aus handelsüblichen Geräten tatsächlich Viren wirkungsvoll deaktivieren kann, ist laut Umweltbundesamt jedoch noch nicht nachgewiesen. Luftreiniger mit UV-C-Strahlung sollten zum Schutz von Haut und Augen zudem grundsätzlich nur zum Einsatz kommen, wenn gesichert ist, dass aus ihnen keine UV-C-Strahlung freigesetzt wird.
Weitere Informationen zu gesunder Raumluft unter www.verbraucherzentrale.nrw/schadstoffe. Information und Beratung zu anderen akuten Verbraucherthemen bieten die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW telefonisch oder per E-Mail. Nach vorheriger Terminvergabe bieten die Beratungsstellen auch wieder persönliche Beratung an – natürlich unter Berücksichtigung des höchstmöglichen Gesundheitsschutzes für die Beteiligten. Details zu Kontaktdaten und Terminvergabe der Beratungsstellen vor Ort finden Ratsuchende im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/beratung-vor-ort. Hilfreiche Hinweise rund um Corona-Fragen im Verbraucheralltag gibt’s ebenfalls online unter www.verbraucherzentrale.nrw/corona.
Autor:Lokalkompass Gladbeck aus Gladbeck |
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