"Licht ist Pflicht" gilt für alle Verkehrsteilnehmer

Foto: Thorsten Pahlke/pixelio.de
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„Licht ist Pflicht“ lautet der Slogan der Aktion des „Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club“ (ADFC). Doch die Aktion ist bei vielen Gladbecker Radfahrern scheinbar nicht angekommen. Sie sind, ungeachtet jedweder Tageszeit, ohne Beleuchtung auf ihren Fahrrädern unterwegs.

Es gibt sicher Zweiradfahrer, die zu bequem sind, gegen den Rollwiderstand des Dynamos an ihrem Rad anzukämpfen. Und es gibt sicher auch genug Fahrräder, an denen die Beleuchtungsanlage schlicht und einfach kaputt ist.

Letztendlich ist das aber auch völlig egal: Unbeleuchtete Fahrräder bedeuten eine Gefährdungs des Straßenverkehrs. Dadurch begeben sich unlehrbare Fahrradfahrer zwar selbst in Gefahr, doch dieses Risiko wird scheinbar gerne in Kauf genommen. Und der „Depp“ ist am Ende ohnehin der Autofahrer, denn wie will er nach einem Unfall beweisen, dass der Radfahrer ohne Licht unterwegs war?

„Licht ist Pflicht“ gilt also nicht nur für motorisierte Verkehrsteilnehmer, sondern auch für alle Fahrradfahrer.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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