Lebensretter speziell für hörgeschädigte und ertaubte Mitmenschen.
Rauchwarnmelder in verschiedenen Ausführungen werden auf der „BauBar GLA“ am 05.11.2022 vorgestellt.
Kerzenlicht und Adventskranz sind in der dunklen Jahreszeit der Inbegriff der stimmungsvollen Gemütlichkeit. Doch sie sind auch ein Brandrisiko in der Wohnung, wenn sie einmal unbeaufsichtigt bleiben. Besonders gefährlich wird es dann für Menschen mit hochgradigem Hörverlust und Gehörlose – sie können den Alarm von herkömmlichen Rauchmeldern unter Umständen nicht hören.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten für spezielle Rauchwarnmelder-Lösungen für Hörgeschädigte und Gehörlose. Die konkrete Vorgehensweise ist bei der jeweiligen Krankenkasse zu erfragen. In der Regel muss der Antragsteller zunächst einen Arzt aufsuchen, der eine entsprechende Verordnung ausstellt.
Autor:Heinz-Josef Thiel aus Gladbeck |
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