Ladenöffnungsgesetz: Pfingstsonntag gibt's Brötchen
Das neue Ladenöffnungsgesetz tritt am kommenden Samstag, 18. Mai, und damit mit einer schon für das Pfingstwochenende bedeutsamen Änderung in Kraft: Die Gladbecker Bäckereien, Blumengeschäfte und Zeitungsläden dürfen Ostern, Pfingsten und Weihnachten wieder am ersten Feiertag ihre Waren verkaufen. Dafür müssen sie am zweiten Feiertag geschlossen halten.
An den übrigen Sonntagen dürfen sie wie bisher an fünf Stunden geöffnet sein. Dabei darf aber nur das „Kernsortiment“ aus einer oder mehreren Warengruppen wie Brot und Konditorwaren, Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften verkauft werden.
Neues gilt auch für die Samstage. Da müssen die Geschäfte künftig, erstmalig am 18. Mai, bereits um 22 Uhr geschlossen werden. Dies im Hinblick zur Vorbereitung auf die Sonntagsruhe.
Allerdings besteht an insgesamt vier Samstagen für Geschäfte die Möglichkeit, für besondere Events, wie dem beliebten Gladbecker Zimtsternfest, samstags bis 24 Uhr zu öffnen. Diese Veranstaltungen sind der örtlichen Ordnungsbehörde mindestens vier Wochen vorher schriftlich anzuzeigen.
Für weitere Auskünfte steht die Gewerbeabteilung telefonisch unter den Rufnummern 992283 (Christoph Günther) und 992256 (Gabriele Grollmann) zur Verfügung.
Autor:Annette Robenek aus Gladbeck |
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