Kritik an neuen Rundfunkgebühren

Kritik an neuen Rundfunkgebühren: 17,98 Euro für Nicht-Fernsehen

Sie sehen oder hören fast nichts - und sollen trotzdem für Fernsehen und Radio zahlen. Wenn ab Januar die Rundfunkgebühren für alle Haushalte gelten, sind Blinde und Gehörlose nicht mehr automatisch davon befreit. Sozialverbände protestieren gegen die Änderung. Demenzkranken und Pflegebedürftigen, die nicht mehr Fernsehen oder Radio hören können oder wollen, dürfe man nicht in die Tasche greifen. Bei den Gebühren muss nachgebessert werden.

Ab 1. Januar sind für jeden Privathaushalt monatlich 17,98 Euro fällig - auch wenn kein Radio oder Fernseher in der Wohnung steht. Blinde und Gehörlose sind nicht mehr generell befreit - anders als bisher. Nur taubblinde Menschen, Empfänger von Blindenhilfe und Behinderte, die Sozialhilfe erhalten, müssen auch künftig nicht zahlen. Menschen, die gehörlos oder schwer sehbehindert sind, bekommen nur eine Ermäßigung. Sie zahlen 5,99 Euro pro Monat. Der Rabatt gilt auch für Menschen, deren Grad der Behinderung mindestens 80 Prozent beträgt. Entscheidend für den Rabatt ist der Vermerk "RF" im Schwerbehindertenausweis. ARD und ZDF haben bereits angekündigt, die Gebühr nicht bei den Bewohnern von Pflegeheimen einzutreiben.

Die sozialen Härten bleiben aber nach wie vor bestehen. Hier ist nur ein geringer Teil von Ungerechtigkeiten zurückgenommen worden, deren gesetzliche Korrektur bisher aber noch nicht stattgefunden hat. Für die Mehrheit der Menschen mit Behinderungen bedeutet der neue GEZ-Rundfunkbeitrag jedoch weiterhin eine Verschlechterung, da der seit Jahren bewährte, behinderungsspezifische Nachteilsausgleich zulasten behinderter Menschen wegfallen soll.

Es kann nicht sein, dass Menschen mit Behinderungen, die oft auch nicht über viel Geld verfügten, zur Kasse gebeten werden. Weiterhin können Menschen, die von Sozialhilfe, Hartz IV, Grundsicherung oder anderen Sozialleistungen abhängig sind, eine „GEZ-Befreiung“ beantragen.
Die Rundfunkgebührenbefreiung sollte niemals abgeschafft werden. Für schwerbehinderte Menschen, die am öffentlichen Leben und an Veranstaltungen nicht mehr teilnehmen können, ist sie ein wichtiger Nachteilsausgleich. Darüber sollten die Verantwortlichen einmal nachdenken.
Die Tatsache, dass Demente sowie fast gehörlose und blinde Menschen zur Zahlung einer Rundfunknutzungsgebühr herangezogen werden, ist aus meiner Sicht geradezu beschämend und grenzt an bürokratische Willkür. Niemand zwingt die Ministerpräsidenten der Bundesländer ihre weltfremde Entscheidung nicht zu revidieren und den Rundfunkstaatsvertrag so zu korrigieren, dass das Gerechtigkeitsempfinden der Menschen nicht weiterhin verletzt wird. Die Politik ignoriert mit diesem undifferenzierten Vertragsmodell das Gebot der Informationsfreiheit und verletzt die Grundprinzipien der UN- Behindertenrechtskonvention, die die politischen Akteure zur Umsetzung von Inklusion auf allen Ebenen des gesellschaftlichen Lebens verpflichtet.

Wie Rollstuhlfahrer müssen auch Blinde und Gehörlose, die bisher ebenfalls von der Gebühr befreit waren, künftig den ermäßigten Beitrag zahlen. Für viele von ihnen einen schweren Schlag, müssen sie doch mit jedem Cent rechnen. Demenzkranke, Taubblinde und Bewohner von Pflegeheimen sind beitragsfrei, ebenso Bezieher von Sozialleistungen (Hartz IV, Sozialhilfe, Grundsicherung etc.).

Autor:

Süleyman Kosar aus Gladbeck

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r

3 Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.