Telefonische Krankschreibungen wieder bis zu sieben Tagen möglich
Krankenschein per Telefon

 Aufgrund des erneuten Anstiegs der COVID-19-Infektionszahlen erhalten Ärzte ab sofort die Möglichkeit, eine Arbeitsunfähigkeit telefonisch festzustellen. Foto: AOK
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Wegen steigender Infektionszahlen können sich Arbeitnehmer im Kreis Recklinghausen bei leichten Atemwegserkrankungen ab sofort wieder bis zu sieben Tagen von ihrem Arzt am Telefon krankschreiben lassen. Diese Sonderregelung ist zunächst bis zum 31. Dezember befristet. Eine entsprechende Regelung gab es bereits in der ersten Hochphase der Corona-Pandemie von Anfang März bis Ende Mai.

„Die telefonische Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) ist jetzt wieder möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um leichte Beschwerden der oberen Atemwege handelt“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Jörg Kock. Damit können Patienten im Verdachtsfall zu Hause bleiben und müssen nicht wegen der bloßen Attestierung einer Arbeitsunfähigkeit extra eine Arztpraxis aufsuchen.

„Damit soll gleichzeitig das Risiko für eine Ausbreitung des Virus reduziert werden“, so Kock. Wenn in diesen Fällen ein Coronavirus-Test gemacht werden soll, sagt der Arzt dem Patienten, wo sich dieser testen lassen kann. Wird dafür eine Überweisung benötigt, schickt die Praxis diese per Post. Bei fortdauernder Erkrankung kann die Arbeitsunfähigkeit einmal um weitere sieben Kalendertage telefonisch verlängert werden.

Die Arztpraxis sendet die AU-Bescheinigungen für den Arbeitgeber und die Krankenkasse nach telefonischer Krankschreibung direkt an den Versicherten. Der Versicherte muss die elektronische Gesundheitskarte nicht vorlegen. Es reicht, der Arztpraxis die Versichertendaten per Telefon und die Krankenkassen-Mitgliedschaft mündlich zu bestätigen. Bei Patienten, die der Arztpraxis ohnehin schon bekannt sind, übernehmen die Ärzte die Daten aus der Patientenakte.

Autor:

Oliver Borgwardt aus Dorsten

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