Kleingärtner müssen nicht mehr an die GEZ zahlen
Gladbeck. Das ist doch endlich mal eine gute Nachricht: Für in Lauben stehende Fernsehgeräte müssen Kleingärtner ab dem 1. Januar 2013 keine GEZ-Gebühren mehr zahlen. Vorausgesetzt, die Laube wird nicht zum Wohnen genutzt.
Darauf macht jetzt der "Verband Deutscher Grundstücksbenutzer" (VDGN) aufmerksam, der dabei auf entsprechende Verlautbarungen von ARD, ZDF und Deutschlandradio vom 2. November 2013 verweist.
Und so empfiehlt der "VDGN" allen Kleingärtnern, die bisher für ihre in den Lauben stehenden Rundfunk- beziehungsweise Fernsehgeräten Gebühren an die GEZ zahlten, die Geräte unverzüglich abzumelden. Dabei sollten die Kleingärtner deutlich machen, dass sie künftig nur einen Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro für ihre Hauptwohnung zahlen und dass bisher entrichtete darüber hinaus gehende Gebühren für die Geräte gezahlt wurden, die sich in einer Kleingartenlaube befinden. Denn bekanntlich wird ab dem 1. Januar 2013 die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von einer geräteabhängigen Gebühr auf eine Beitragszahlung pro Wohnung umgestellt.
Nach Auffassung des "VDGN" ist es wohl am sichersten, der GEZ erst einmal die Einzugsermächtigung zu entziehen, bis im jeweiligen Fall seitens der GEZ definitiv akzeptiert wird, dass der Rundfunkbeitrag auch wirklich nur für die Hauptwohnung erhoben wird.
Diese Neuregelung, so der "VDGN", gelte unabhängig von der Größe der Baulichkeit der Gartenlaube. Wie aber erwähnt, gilt die Regelung nur für Lauben, in denen nicht gewohnt wird. Nach Einschätzung des "VDGN" sind gelegentliche Übernachtungen jedoch als "unbedenklich" einzustufen.
Autor:Uwe Rath aus Gladbeck |
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