"Bedingungsloser Anspruch" besteht absolut nicht
Kindergeld-Falschmeldung sorgt auch in Gladbeck für Ärger
In den sozialen Medien verbreitete sich aktuell eine Meldung, wonach jeder Empfänger von Kindergeld auch einen Anspruch auf Kinderzuschlag in Höhe von 184 Euro hat.
Dabei handelt es sich aber um eine absolute Falschmeldung, auch "Ente" genannt. Seitens der zuständigen Arbeitsagentur wird darauf hingewiesen, dass zum 1. Januar 2020 die bislang starre obere Einkommensgrenze zwar aufgehoben worden sei, aber wenn die Eltern mehr verdienen, als sie für sich selbst benötigen, verringere sich der Zuschlag individuell je nach Einkommen und Vermögen der Eltern und Kinder nach und nach, bis letztendlich kein Anspruch mehr bestehe.
Der Kinderzuschlag kann, aber eben abhängig von der finanziellen Situation der Familie, pro Kind bis zu 185 Euro monatlich betragen. Ob sich eine Antragstellung bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit lohnt, kann einfach und schnell mit dem KiZ-Lotsen unter www.kinderzuschlag.de herausgefunden werden. Dort kann der Kinderzuschlag auch direkt online beantragt werden.
Weitere Informationen, Merkblätter sowie Antragsformulare zu den Themen Kinderzuschlag und Kindergeld stehen im Internet unter www.familienkasse.de.
Autor:Uwe Rath aus Gladbeck |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.