Keine Klarheit beim Kanal-Tüv?

Kanal-Tüv: Viele Sachkundenachweise, die von Unternehmen vor 2009 vorgelegt wurden, sind ab Januar 2013 nicht mehr gültig. | Foto: Walter Haindl/pixelio.de
  • Kanal-Tüv: Viele Sachkundenachweise, die von Unternehmen vor 2009 vorgelegt wurden, sind ab Januar 2013 nicht mehr gültig.
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In dieser Woche berät der Landtag in Düsseldorf einen Antrag der FDP die Kanal-Dichtheitsprüfung bürgerfreundlich umzusetzen, informiert FDP-Ratsherr Heinz-Josef Thiel.

Dieser Antrag geht von der grundsätzlichen Dichtheit der vorhandenen Rohrleitungen aus und schreibt Prüfungspflichten nur für die Fälle der Neuerrichtung oder Änderung sowie des konkret begründeten Gefahrenverdachts vor.

Bisher gilt aber weiterhin das alte Gesetz mit der Frist zur Prüfung privater Abwasserleitungen bis zum 31.12.2015, so die Antwort des NRW-Umweltministeriums auf Anfrage der Gladbecker FDP. Viele Sachkundenachweise, die von Unternehmen vor 2009 vorgelegt wurden, sind ab Januar 2013 nicht mehr gültig.

Eine Kennung dazu der davon betroffenen Sachkundigen in den entsprechenden Landeslisten (www.lanuv.nrw.de) erfolgt jedoch nicht. Dies verunsichert die privaten Hauseigentümer zusätzlich, so Thiel.

Die FDP-Ratsfraktion empfiehlt daher allen privaten Hauseigentümern eine ganz besondere Aufmerksamkeit bei einer möglichen Suche und Auswahl von Sachkundigen und Unternehmen zur Dichtheitsprüfung. Klarheit bringen aber nur entsprechende aufwändige direkte Anfragen bei den Sachkundigen selbst.

Autor:

Annette Robenek aus Gladbeck

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