FDP begrüßt neue Corona-Verordnung NRW
Hilfe für Hörgeschädigte und Ertaubte
„Hörgeschädigte und Ertaubte sind bei der zwischenmenschlichen Kommunikation auf das Lippenablesen unbedingt angewiesen. In diesen Zeiten mit der Maskenpflicht ist das jedoch, auch für Menschen in Gladbeck, erschwert bis unmöglich“, weiß Heinz-Josef Thiel, stv. FDP-Vorsitzender und selbst ertaubter Betroffener.
Der Cochlea-Implantat-Verband NRW e.V. (CIV NRW) und der Deutsche Schwerhörigenbund NRW e.V. (DSB NRW) haben sich mit einer gemeinsamen Stellungnahme an den NRW-Gesundheitsminister Laumann und die NRW-Behindertenbeauftragte Claudia Middendorf mit Erfolg gewandt.
Die neue Corona-Schutz-Verordnung NRW wird daher im § 12a, Abs. 2, letzter Satz wie folgt ergänzt:
„Die Mund-Nase-Bedeckung kann vorübergehend abgelegt werden, wenn das zur Ermöglichung einer Dienstleistung oder ärztlichen Behandlung oder aus anderen Gründen (z.B. Kommunikation mit einem gehörlosen oder schwerhörigen Menschen) zwingend erforderlich ist.“
Der einfachste und plausibelste Hinweis, dass eine Schwerhörigkeit oder Ertaubung vorliegt, erbringen Betroffene, wenn sie ihr Hörgerät oder Cochlea-Implantat (CI) zeigen.
„Wir freuen uns über den erfolgreichen Einsatz von CIV und DSB für die Gesellschaft und das gegenseitige Verständnis“, konstatiert Thiel.
Autor:Heinz-Josef Thiel aus Gladbeck |
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