Günstige Landesmittel für Häuslebauer
Der Kreis Recklinghausen bewilligt auch weiterhin in seinen zehn Städten Fördermittel des Landes NRW für den Bau oder Kauf von Eigentumsmaßnahmen (Eigenheime, Eigentumswohnungen) für Antragsteller, die die Einkommensgrenzen des sozialen Wohnungsbaues einhalten.
Es handelt sich dabei um Darlehen zu günstigen Bedingungen (ab 0,5 % Zinsen). Gefördert wird der Bau und Ersterwerb von neuen Maßnahmen und unter Einschränkungen auch der Kauf gebrauchter Immobilien, jeweils zur Selbstnutzung.
Außerdem können günstige Darlehen bei selbstgenutzten bestehenden Eigenheimen und bestehenden Miet- und Genossenschaftswohnungen gewährt werden.
Voraussetzung: Die baulichen Maßnahmen dienen der nachhaltigen Verbesserung der Energieeffizienz, beispielsweise Wärmedämmung der Außenwände, der Kellerdecke und des Daches, Einbau von besonderen Fenstern, Verbesserung oder erstmaliger Einbau von Heizungs- und Warmwasseranlagen. Bei Eigentumsmaßnahmen muss auch hier zur Förderfähigkeit unter anderem die Einkommensgrenze des sozialen Wohnungsbaues eingehalten werden.
Weiterhin bestehen Fördermöglichkeiten für bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in Wohngebäuden, wie zum Beispiel die barrierefreie Umgestaltung des Bades durch den Einbau einer bodengleichen Dusche, Einbau neuer, verbreiteter Türen, erstmaliger Einbau oder Anbau eines Aufzuges.
Nähere Informationen: Fachdienst Wohnungswesen des Kreises Recklinghausen, Telefon 02361/531.
Autor:Annette Robenek aus Gladbeck |
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