Grillen: Stadt Gladbeck mahnt eindringlich die Einhaltung der "Spielregeln" an! Strenge Kontrollen geplant - Empfindliche Bußgelder drohen!
Gladbeck. Ob am kommenden Sonntag, 6. Mai, vielleicht sogar die 30-Grad-Grenze in Reichweite kommt? Auf jeden Fall sagen die Wetter-Experten für das erste Mai-Wochenende für Gladbeck jede Menge Sonne und dazu auch (sehr) warme Temperaturen voraus.
Bei solchem Wetter hält es dann auch viele Bürger nicht mehr in den heimischen Wohnungen, der Drang ins Grüne wird sich wohl durchsetzen. Vielleicht, um unter freiem Himmel mit Verwandten oder Freunden dem Grillvergnügen nachzukommen. Die Stadt Gladbeck will diesbezüglich keinesfalls als Spielverderber auftreten, hebt aber mahnend den Zeigefinger und weist in diesem Zusammenhang nochmal auf einige wichtige Regeln hin, die beim Grillen einzuhalten sind:
Zwei feste Grillplätze stehen zur Verfügung
Insgesamt zwei feste Grillplätze stellt die Stadt Gladbeck im Wittringer Wald zur Verfügung. Dorthin kann der eigene Grill mitgebracht werden, wer möchte kann aber auch die festinstallierten Feuerstellen nutzen. Der eigene Grill darf nur auf den eigens dafür eingerichteten gepflasterten Flächen aufgestellt werden. Verwendet werden dürfen zudem nur Standgrills, die einen ausreichenden Abstand zum Boden haben. Einweggrills sind grundsätzlich nicht gestattet. Es ist auch unbedingt darauf zu achten, dass andere Nutzer der Anlage oder Anlieger nicht durch übermäßige Rauchentwicklung beeinträchtigt werden dürfen. Und letztlich müssen sämtliche Abfälle, zu denen auch die Grillkohle gehört, sachgerecht in die extra hierfür bereitgestellten Abfallbehälter entsorgt werden oder bei vollen „Tonnen“ wieder mit nach Hause genommen werden.
Abfälle/Müll müssen entsorgt werden!
Nach der städtischen Grünflächensatzung ausdrücklich verboten ist das Aufstellen von Grills auf den öffentlichen Grünflächen. Dies gilt auch auf den Wiesen um die Grillstationen in Wittringen herum. Hier kann das Grillvergnügen sonst zur teuren Angelegenheit werden. 35 bis 55 Euro werden für eine Verwarnung fällig. Das Verbot gilt übrigens für sämtliche Grünflächen in Gladbeck, also auch im Nordpark, im Südpark und auf dem Jovyplatz.
Ebenfalls nicht erlaubt ist das Anfahren und Abstellen von Fahrzeugen an der Grillstation in Wittringen. Widerrechtliches Parken wird mit einem Bußgeld bestraft. Diesbezüglich weist die Stadt auf das Parkangebot rund um den Wittringer Wald hin: 350 gebührenfreie Parkplätze an der Bohmertstraße (Tennishalle) und weitere an der Bohmert-/Ellinghorster Straße in der Nähe des Hotels Van der Valk stehen zur Verfügung. Von hieraus ist die Grillstation fußläufig schnell und problemlos zu erreichen.
Kontrollen durch Polizei und Ordnungsamt
Aus dem Rathaus wird angekündigt, dass der Kommunale Ordnungsdienst und auch die Polizei sowohl am Samstag, 5. Mai, als auch am Sonntag, 6. Mai, die Einhaltung der genannten Regeln verstärkt kontrollieren und festgestellte Verstöße konsequent ahnden werden.
Autor:Uwe Rath aus Gladbeck |
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