Gladbecker Wahlberechtigte erhalten Post aus dem Rathaus
Gladbeck. In der Zeit vom 19. August bis 1. September werden die Wahlbenachrichtigungskarten für die Bundestagswahl am 22. September 2013 an alle Gladbecker Wahlberechtigten verteilt.
Die Wahlbenachrichtigungskarte enthält unter anderem die Personenangaben des Wahlberechtigten sowie die Angabe des Wahllokals. Am Wahlsonntag muss die Karte zur Überprüfung der Wahlberechtigung mit ins Wahllokal gebracht werden. Sollte sie verloren gegangen sein, ist die Teilnahme an der Wahl aber natürlich auch gegen Vorlage des Personalausweises möglich.
Die Stadt Gladbeck weist ausdrücklich darauf hin, dass auch bei der Bundestagswahl vorab per Brief gewählt werden kann. Das Briefwahlbüro wird im Erdgeschoss des Neuen Rathauses, Zimmer 061, Willy-Brandt-Platz 2, eingerichtet und ist ab dem 26. August montags bis mittwochs von 8.30 bis 16.30 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 19 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr geöffnet. Darüber hinaus ist das Briefwahlbüro auch am Samstag, 7. September, von 10 bis 12.30 Uhr sowie am Freitag, 20. September, von 8.30 bis 18 Uhr besetzt.
Die Briefwahlunterlagen können online, per Post oder persönlich im Briefwahlbüro beantragt werden. Selbstverständlich besteht auch wieder die Möglichkeit, sofort vor Ort zu wählen. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros (Tel. 02043/992203 und Tel. 02043/992456) ab Eröffnung des Briefwahlbüros die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter den Rufnummern Tel. 02043/992005 sowie Tel. 02043/992004 zur Verfügung.
Informationen zum Thema „Briefwahl“ sind auch im Internet auf der Homepage der Stadt Gladbeck unter www.gladbeck.de eingestellt. Hier wird voraussichtlich ab der kommenden Woche der Online-Briefwahlantrag abrufbar sein.
Autor:Uwe Rath aus Gladbeck |
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