Es müssen aber viele (Corona-)Regeln eingehalten werden
Gladbecker Freibad und Sportanlagen werden wieder geöffnet

Ab dem 8. Juni ist das Gladbecker Freibad an der B 224 wieder geöffnet. Die Besucher müssen aber viele Corona-Regeln beachten. So dürfen sich gleichzeitig maximal 300 Personen auf dem Freibadgelände aufhalten. | Foto: Archiv Kariger
  • Ab dem 8. Juni ist das Gladbecker Freibad an der B 224 wieder geöffnet. Die Besucher müssen aber viele Corona-Regeln beachten. So dürfen sich gleichzeitig maximal 300 Personen auf dem Freibadgelände aufhalten.
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Mit Blick auf die städtischen Anlagen können auch in Gladbeck Sporttreibende in den kommenden Tagen mit weiteren Öffnungen rechnen.

Wie aus dem Rathaus gemeldet wird, wird das Freibad ab Montag, 8. Juni, wieder für den Badebetrieb geöffnet und ab dem 15. Juni können die Sportplätze – mit Ausnahme der Rasenplätze im Stadion und in Zweckel - wieder genutzt werden. Das Hallenbad hingegen muss vorerst weiterhin geschlossen bleiben.

Freibad öffnet ab 8. Juni

Seitens der Stadt Gladbeck wird versichert, dass das Freibad für die Öffnung gut vorbereitet ist. Die erste und zweite Testphase sind abgeschlossen. Denn die Frühschwimmer und die aktiven Sportler schwimmen bereits seit einigen Tagen und halten sich an die Vorgaben. Ab dem 8. Juni ist das Freibad dann wieder regulär montags bis sonntags von 10 bis 18 Uhr für maximal 300 Badegäste gleichzeitig geöffnet. Der Sprungturm und das kleine Kinder-Planschbecken bleiben jedoch geschlossen.

Wer schwimmen möchte, muss vorher ein Online-Ticket unter www.freibad-gladbeck.de erwerben. Die Tageskasse ist geschlossen und ein Eintritt ohne Onlineanmeldung ist nicht möglich! Die Tickets sind personengebunden, weshalb beim Eintritt der Personalausweis oder der Schülerausweis vorgelegt werden müssen. Bevor es ins kühle Nass geht, müssen gewisse Hygieneregeln eingehalten werden: Beim Eintritt ins Freibad müssen die Hände desinfiziert werden. Kinder unter 10 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenden ins Freibad. Es stehen die Duschen (Kaltwasser) und die Toiletten draußen zur Verfügung. Die Duschen sowie die Toiletten im Hauptgebäude dürfen nicht genutzt werden. In geschlossenen Räumen, wie Umkleiden, müssen Masken getragen werden.

Auch im Wasser gelten Regeln: Im 50-Meter-Becken wird auf Doppelbahnen im Kreis geschwommen. Dabei sollte der Abstand beim Schwimmen seitlich zwei Meter und zum Vordermann drei Meter betragen. Das Rückenschwimmen ist untersagt. Maximal dürfen 20 Personen auf eine Doppelbahn. Über eine Leiter gibt es einen separaten Eingang und einen Ausgang. Im 100-Meter-Becken muss der Abstand zur Seite und zum Vordermann drei Meter betragen. Ansammlungen von mehreren Schwimmern sind nicht erlaubt.

Hallenbad geschlossen

Nach gründlicher Prüfung hat sich die Stadt Gladbeck dazu entschlossen, das Hallenbad vor den Sommerferien und der dann stattfindenden technischen Wartung und jährlichen Grundreinigung nicht mehr zu öffnen. Seitens der Verantwortlich wird dies damit begründet, dass für den kurzen Zeitraum bis zu den Ferien der Aufwand schlicht zu hoch sei. Und die turnusmäßigen Wartungs- und Reinigungsarbeiten könnten auch nicht verschoben werden, da sie langfristig terminiert und mit externen Firmen abgestimmt seien. In den verbleibenden drei Wochen hätten zudem wegen der Corona-Vorschriften maximal auch nur 30 Personen gleichzeitig – je 15 Männer und 15 Frauen – das Hallenbad nutzen können.

Öffnung der Sportplätze

Seit dem 30. Mai gilt die neue Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Seitdem ist für Gruppen bis maximal zehn Personen auch nicht-kontaktfreier Sport erlaubt. Nach wie vor ist unter diesen Bedingungen zwar kein regulärer Trainings- oder Wettkampfbetrieb im Amateur- und Jugendfußball möglich, dennoch können die städtischen Sportanlagen unter Einhaltung bestimmter Hygienebedingungen gemäß Corona-Schutzverordnung ab dem 15. Juni wieder genutzt werden: Ein kontaktfreier Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf öffentlichen Sportanlagen ist dann möglich, wenn geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Dusch-, Waschräumen und Umkleiden) sichergestellt werden können. Unter diesen Voraussetzungen ist im Freien auch die nicht-kontaktfreie Ausübung mit maximal zehn Personen ohne Mindestabstand zulässig. Vereine, die die städtischen Anlagen wieder nutzen möchten, müssen allerdings bei der Stadt ein Hygienekonzept vorlegen. Die beiden Rasenplätze im Stadion und in Zweckel bleiben aufgrund der Rasenrenovation zur Schonung aber weiterhin geschlossen.

Wasserspielplätze

Und schließlich wird auf den städtischen Wasserspielplätzen die Wasserzufuhr wieder geöffnet.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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